Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)
3.3.3.2 Regelung in der Vorlage zum Abstammungsrecht und im
Fortpflanzungsmedizinrecht
Wie bei den Befürwortern der Stossrichtung der Vorlage gehen auch 11 Vernehmlassungsteilnehmende (6 Kantone97, 1 Partei98 und 4 Organisationen99), die die Vorlage ablehnen, davon aus, dass die darin angesprochenen Situationen nicht im Adoptionsrecht angegangen werden sollten.
Es handle sich nicht um Fragen des Adoptionsrechts, sondern vielmehr des Abstammungs- und Fortpflanzungsmedizinrechts.100 Die Revision des Abstammungsrechts müsse stattdessen zügig vorangetrieben werden101 und die Rechte der Kinder im Rahmen fortpflanzungsmedizinischer Massnahmen im Ausland seien mittels einer Revision des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht (IPRG) sicherzustellen.102 Die diesem Thema zugrundeliegenden rechtlichen und ethischen Fragen könnten nicht über eine punktuelle Revision im Adoptionsrecht gelöst werden. Sie seien vielmehr im Abstammungsrecht und im Fortpflanzungsmedizingesetz zu klären. Eine allgemeine Diskussion über die Fortpflanzungsmedizin sei daher dringend notwendig.103 Im Rahmen des Abstammungsrechts sollten die unterschiedlichen Formen der Elternschaft beschrieben und geregelt werden. Der Verfassungsgeber müsse sich dabei zwangsläufig Gedanken machen, ob an der Unzulässigkeit gewisser verbotener, aber in der Lebensrealität seit längerem bestehenden Methoden festgehalten werden könne oder ob nicht Regelungen bezüglich Samenspenden für Alleinstehende und Konkubinatspaare sowie Leihmutterschaften zu treffen währen.104 Konsequenterweise müssten alle Themenkreise und Begehrlichkeiten im Abstammungsrecht beraten werden; es sollte keine Salamitaktik erfolgen.105
3.3.3.3 Vorlage begünstige Rechtsumgehungen
Nach einigen Teilnehmenden würden vielfältige Gründe gegen die anonyme Samenspende, gegen die Eizellspende und gegen Leihmutterschaft sprechen, unter anderem die psychologischen Belastungen und das Inzestrisiko, das Gesundheitsrisiko der Eizellspenderin, die Kommerzialisierung der Fortpflanzung, und insbesondere auch die Ausbeutung der Frauen und die Kommerzialisierung der Mutterschaft. Das Kind dürfe nicht als Ware betrachtet werden. Durch die erleichterte Stiefkindadoption würden diese Umstände verharmlost und illegale Praktiken gefördert.106
Mit den vorgeschlagenen Änderungen würden umstrittene und in der Schweiz verbotene medizinische Fortpflanzungsmethoden wie bspw. die Leihmutterschaft oder die Samen-, Eizelle- und Embryonenspende im Ausland weitaus attraktiver107 und damit gefördert.108 Wenn eine
97 BL, BS, GL, NW, SZ, UR.
98 SVP.
99 KKJPD, KOKES, SODK, VZBA.
100 GL (S. 1 und 3), NW (S. 1), UR, VZBA (S. 2). SZ (S. 2).
101 GL (S. 3), NW (S. 2), UR, KKJPD/KOKES/SODK (S. 2), VZBA (S. 3).
102 BL (S. 2), KKJPD/KOKES/SODK (S. 2).
103 BS (S. 2).
104 GL (S. 3), NW (S. 2), UR, VZBA (S. 3).
105 SVP (S. 1).
106 SVP, EDU (S. 1 f.), Freikirchen (S. 1 f.).
107 SZ (S. 2).
108 BL (S. 1), GL (S. 1), NW, SO (S. 1), UR, ZG (S. 2), KKJPD/KOKES/SODK (S. 1), VZBA (S. 2 f.).