Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)
3.3.2 Grundsätzliche Begrüssung des Grundanliegens, aber mit Bedenken und/oder weitergehenden Forderungen
30 Vernehmlassungsteilnehmende (9 Kantone12, 4 Parteien13, 17 Organisationen14) begrüssen zwar das Grundanliegen, dass ein Kind, das bei Geburt nur einen rechtlichen Elternteil hat, möglichst rasch rechtlich abgesichert werden soll und unterstützen dieses. Dennoch werden aber von diesen Teilnehmenden entweder Vorbehalte angebracht in Bezug auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung (vgl. Ziff. 3.3.2.1) und/oder es wird darauf hingewiesen, dass die Arbeiten eigentlich im Rahmen des Abstammungsrechts an die Hand genommen werden müssten (vgl. Ziff. 3.3.2.2). Verschiedene Teilnehmende begrüssen die Vorlage zwar ausdrücklich als Schritt in die richtige Richtung, halten aber fest, sie müsste um weitere unabdingbare Punkte ergänzt werden (vgl. Ziff. 3.3.2.3).
Eine pragmatische Lösung für die schnelle Adoption von Kindern, die mit einer privaten Samenspende, einer (möglicherweise anonymen) Samenspende oder mit weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren, inklusive Leihmutterschaft, gezeugt wurden, und die ab dem Zeitpunkt der Geburt mit einem rechtlichen Elternteil und dem Wunschelternteil zusammenleben, werde begrüsst.15 Eine punktuelle und schnelle Verbesserung für die angesprochenen Situationen und zur Förderung der Rechtssicherheit für die betroffenen Kinder mit Blick auf das Kindeswohl, das im Zentrum stehe16, werde daher gutgeheissen,17 gerade auch, weil die Fälle von Aktualität seien.18 Die Vorlage sei zudem ein wichtiger Schritt in die Richtung der Gleichstellung aller Personen in sämtlichen Lebensbereichen, wobei aber homosexuelle Paare immer noch mit mehr Auflagen zu kämpfen hätten.19
Für andere Teilnehmende stellt die Vorlage eine eminent wichtige Verbesserung für Regenbogenfamilien dar und sie sei dringend notwendig.20 Sie sei ein zentraler Schritt in die richtige Richtung hin zu einem zeitgemässen Adoptionsrecht und zur Anpassung an die in der Realität gelebten Verhältnisse. Eine rasche Absicherung und Zugehörigkeit sei für das Kindeswohl wichtig und trage dazu bei, dass das Kind in einer stabilen Umgebung aufwachsen könne.21 Jede Erleichterung bei der selbstbestimmten Familienplanung werde begrüsst.22 Mit der Vorlage würden vertragliche Verpflichtungen aus der Uno-KRK und die Rechtsprechung des EGMR nach einer raschen Begründung des Kindesverhältnisses zum Wunschelternteil umgesetzt, womit die Zeit der Rechtsunsicherheit verkürzt werde.23
12 AG, FR, JU, LU, NE, SG, TI, VD, VS.
13 EVP, FDP, Grünliberale, Grüne.
14 Alliance F, EKFF, Espace A, Kinderombudsstelle, Klamydia's, LOS, network, ODAGE, PACH, Parat, Pink Cross, Pro Juventute, QueerBienne, QueerVS, Regenbogenfamilien, UNIGE, Vogay.
15 AG (S. 1), JU (S. 1).
16 FDP (S. 1).
17 VD (S. 1), Die Mitte (S. 1), EVP, S. 1 f.).
18 FR (S. 1), JU (S. 1 f.), LU (S. 2), NE (S. 1), SG (S. 1), TI (S. 1 und 5), VS.
19 Grünliberale (S. 1).
20 Klamydia's (S. 2, LOS (S. 2), network (S. 2), PinkCross (S. 2), QueerBienne (S. 2), QueerVS (S. 2), Regenbogenfamilien (S. 2 ff.), Vogay (S. 2).
21 Pro Juventute (S. 1 f.).
22 PARAT (S. 1 f.).
23 ODAGE (S. 2 f).