Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)
4 Allgemeine Bemerkungen zu weiteren Kernpunkten der Vorlage
4.1 Beschränkung der Verfahrensdauer auf sechs Monate und Vereinfachung des Verfahrens
Die Beschränkung der Verfahrensdauer und die Vereinfachung des Verfahrens wird insbesondere wegen der Gewährleistung des Rechts auf Kenntnis der Abstammung und diesem Spannungsfeld sehr kritisch gesehen und abgelehnt (vgl. Ziff. 3.3.2.1 und 3.3.3.1).
Mit Fokus auf die Frist und die Vereinfachung des Verfahrens stehen 14 Kantone117 und 4 Organisation118 den Vorschlägen ablehnend gegenüber.
Die Adoptionsverfahren sollen mit der Vorlage künftig vom Konzept her so angelegt sein,
dass sie nicht ergebnisoffen, sondern von Gesetzes wegen auf die Bewilligung der Adoption ausgerichtet seien.119 Ein essentieller Teil der Sozialabklärung beinhalte die Sensibilisierung der adoptionswilligen Person – gerade auch heterosexuelle Paare, die ein Kind über eine Leihmutterschaft bekommen – auf das Recht des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Die Vorlage berücksichtige dies mit keinem Wort.120 Wenn das Verfahren gekürzt werde,
könne dem nicht Rechnung getragen werden.121 Die Vorgabe, dass ein Adoptionsverfahren innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden soll, erhöhe den Druck auf die Adoptionsbehörden unnötig und ziele an der Realität und Praxis vorbei.122 Eine vom Gesetzgeber an die Behörden vorgegebene Frist für die Dauer eines Verfahrens sei ungewöhnlich123 und widerspreche dem Grundsatz der Offizial- und Untersuchungsmaxime. Ohnehin gelte gemäss Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EGMR, dass die Verfahren möglichst kurz zu halten seien.124
Eine zeitliche Vorgabe würde zudem dem Kindesschutz nicht gerecht. Die KESB seien ohnehin überlastet und die Umsetzung solch strikter Zeitvorgaben sei nicht möglich.125 Es scheine auch, dass diese eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Arten der Adoption verursache.126 Beantragt wird, die Frist zu streichen und stattdessen die Formulierung «rasch nach der Einreichung... » zu wählen. Sofern eine Behörde nicht schnell genug tätig werde oder das Verfahren nicht beförderlich behandle, stehe es Betroffenen jederzeit zu, eine Rechtsverweigerungs- oder Rechtsverzögerungsbeschwerde einzureichen.127 Eine Frist von sechs Monaten sei nicht vereinbar mit der Praxis und den anderen teilweise dringenden Aufgaben, die den entsprechenden Behörden zukommen würden. Auch wenn eine beförderliche Behandlung und eine Beschränkung der Sozialabklärung begrüsst werde, damit möglichst bald ein Kindesverhältnis errichtet werden könne, könnten anderweitige Überlastungen, vorgehende dringliche Angelegenheiten usw. die Einhaltung der Frist verhindern. Angeregt wird daher die Formulierung «so schnell wie möglich».128 Ausserdem werde die strikte Frist der Vielfalt der
117 AG, AI, BE, BS, FR, GL, GR, NW, SO, SZ, UR, VS, ZG, ZH.
118 KKJPD, KOKES, SODK, VZBA.
119 SZ (S. 1 f.), ZH (S. 4), KKJPD/KOKES/SODK (S. 1).
120 NW (S. 1 f.), UR, VZBA (S. 3).
121 BE (S. 4), GL (S. 2).
122 AG (S. 2), ZG (S. 2 f.) GL (S. 2), NW, UR, VZBA (S. 3).
123 AI (S. 1).
124 BE (S. 4), GL (S. 2).
125 GR (S. 1).
126 VS.
127 AI (S. 1).
128 FR (S. 1).