Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/47: Änderung des ZGB – Erleichterte Stiefkindadoption · 27 Seiten
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Ergebnisbericht Vernehmlassung: Änderung des Zivilgesetzbuches (Erleichterte Stiefkindadoption)
2 Verzeichnis der eingegangenen Stellungnahmen
Eine Liste der Kantone, Parteien, Organisationen und Privatpersonen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang.
3 Allgemeine Bemerkungen zur Vorlage
3.1 Einleitende Bemerkungen
Da die Argumente derjenigen, welche die Vorlage bzw. deren Grundanliegen begrüssen, wie derjenigen, die die Vorlage ablehnen, sich zum Teil überschneiden, erfolgt als Erstes eine zusammenfassende Gesamtübersicht, die einen Überblick über die geltend gemachten Punkte erlaubt (vgl. Ziff. 3.2). Anschliessend werden die eingereichten Stellungnahmen zusammengefasst (vgl. Ziff. 3.3−6).
Sehr viele Eingaben setzen sich mit dem Grundanliegen der Vorlage auseinander und äussern sich aus verschiedenen Gründen dafür oder dagegen, woraus sich gewisse Themenblöcke ergeben (vgl. Ziff. 3.3.2.1−3.3.2.3 und 3.3.3.1−3.3.3.4). Einige Teilnehmende haben ihre Beurteilung demgegenüber den einzelnen vorgeschlagenen Bestimmungen zugeordnet.
Diese Eingaben werden ebenfalls bei den Themenblöcken angegliedert und, sofern sie effektiv die Formulierung der Bestimmung als solche betreffen, dann entsprechend unter den Bemerkungen zu den einzelnen Bestimmungen aufgenommen (vgl. Ziff. 5).
2 Kantone3 haben eine allgemeine Beurteilung der Vorlage vorgenommen, haben sich aber ansonsten der Stellungnahme einer Organisation4 angeschlossen. 1 Kanton5 äussert sich nicht für oder gegen die Vorlage, macht aber verschiedene Punkte geltend, die an entsprechender Stelle aufgenommen werden (vgl. Ziff. 3.3.3.1) und äussert sich zu den einzelnen Bestimmungen (vgl. Ziff. 5). 3 Organisationen6 haben eine gemeinsame Stellungnahme eingereicht.
3.2 Gesamtübersicht
3 Vernehmlassungsteilnehmende (1 Kanton, 1 Partei, 1 Organisation) stimmen der Vorlage vorbehaltlos zu. 5 weitere Teilnehmende (4 Kantone, 1 Partei) stimmen der Vorlage immerhin im Grundsatz zu (vgl. Ziff. 3.3.1).
Mehr als die Hälfte der Teilnehmenden (30 Vernehmlassungsteilnehmende, darunter 9 Kantone, 4 Parteien, 17 Organisationen) stimmen zwar dem Grundanliegen der schnelleren rechtlichen Absicherung der von der Vorlage betroffenen Kinder (vgl. Ziff. 3.3.2) zu. Die Vorlage wird als Schritt in die richtige Richtung betrachtet. Dennoch werden von einigen Bedenken geäussert, insbesondere in Bezug auf die Sicherstellung des Rechts des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung. Dieses werde durch die Vorlage geschwächt und es bräuchte Begleitmassnahmen (vgl. Ziff. 3.3.2.1). Weiter wird festgehalten, dass im Grunde eine
schnelle Revision des Abstammungsrechts begrüsst würde, da es sich beim Grundanliegen der Vorlage eigentlich nicht um ein Anliegen handle, das im Adoptionsrecht umzusetzen sei
3 NW, UR.
4 VZBA.
5 ZH.
6 KKJPD, KOKES, SODK.