Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten
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und bemängeln die fehlende Technologieoffenheit bei der Festlegung der Massnahmen.
Berechnung der mittleren CO2-Emissionen von Neuwagenflotten
Die Kantone ZH, SH und TG sowie die BPUK begrüssen den in Anhang 4a definierten Gewichtsmalus für importierte Personenwagen (Faktor a = –0,0144). Economiesuisse und der VFAS wehren sich gegen diesen negativen Wert für den Faktor a und fordern positive Werte. Der VFAS und die Porsche AG verlangen, dass die durchschnittliche Lebensfahrleistung von 220 000 auf 162 000 Kilometer herabgesetzt werde.
Erleichterungen
Angesichts der Schwierigkeit, Ökoinnovationen genau festzulegen, beantragen die Kantone BS, FR und GE, die BPUK und der SSV den Verzicht auf die damit verbundenen Erleichterungen. Der Kanton VD, die SP und die Klima-Allianz Schweiz verlangen eine klare und restriktive Definition der Ökoinnovationen. Der sgv und auto-schweiz fordern, dass Ökoinnovationen allein aufgrund der Bescheinigung des Fahrzeugherstellers ohne weitere Überprüfung anerkannt werden sollen.
Der Kanton VD weist darauf hin, dass es angesichts der tiefen Energieeffizienz erneuerbarer synthetischer Treibstoffe zielführend sei, ein Effizienzkriterium in die Berechnung der anrechenbaren Verminderung aufzunehmen. Der Kanton AG befürwortet diese Erleichterung und der TCS begrüsst sie ebenfalls.
Die SP und die Klima-Allianz Schweiz fordern, dass bei Lieferwagen, leichten Sattelschleppern sowie schweren Nutzfahrzeugen auf Erleichterungen verzichtet und Artikel 26c gestrichen werde. Der TCS spricht sich hingegen für eine Ausweitung der Erleichterung auf Personenwagen aus.
Auto-schweiz verlangt die Wiedereinführung von Erleichterungen für Nischenfahrzeuge und kleine Fahrzeugbauunternehmen.
Ausnahmen
Die Kantone AR, BS, VD und die BPUK beantragen, dass Militärfahrzeuge den Emissionsgrenzwerten ebenfalls zu unterstellen seien. Der Kanton GE und der Flughafen Genf fordern die Einführung von Ausnahmen für Fahrzeuge, die bei der Feuerwehr und im Rettungsdienst am Flughafen eingesetzt werden. Der Kanton ZH verlangt, dass Fahrzeuge für den Baustofftransport den Emissionsgrenzwerten zu unterstellen seien. Auto-schweiz fordert, dass die Emissionsgrenzwerte nicht für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper gelten sollen.
Sanktionen bei Nichteinhaltung der Zielvorgaben für Flotten
Die Kantone ZH, BS, BL und GE, die BPUK, die SP, die Klima-Allianz Schweiz und swisscleantech verlangen, dass die Sanktionen (deren Höhe im Verordnungsentwurf