Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten
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4.20 Berichterstattung zu den klimabedingten finanziellen Risiken
Die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg), die SP und die Klima-Allianz Schweiz begrüssen diese Bestimmung. Die SP, der SSV, die Klima-Allianz Schweiz und die SES verlangen jedoch, dass sichergestellt werde, ob die der Schweizerischen Nationalbank (SNB) und der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) vorgelegten Jahresberichte vergleichbar und konsistent seien.
4.21 Förderung von elektrischen Antriebstechnologien
Der Kanton AG, die SP, der SGV, der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), die Post, die SEV und die Klima-Allianz Schweiz begrüssen die Förderung von elektrischen Antriebstechnologien und betonen ihre Bedeutung. Der AGVS und der Verband freier Autohandel Schweiz (VFAS) fordern, diese Förderung zu streichen, da der öffentliche Verkehr bereits subventioniert werde. Auto-Schweiz verlangt, dass diese Subvention auf den motorisierten Individualverkehr und auf den Güterverkehr ausgedehnt werden soll.
Schwerpunkt der Subvention
Der Kanton NE ist der Ansicht, dass auch die Ladestruktur unterstützt werden können solle. Die SP, die Klima-Allianz Schweiz und der SGB fordern, dass batteriebetriebene Busse gegenüber Trolleybussen zu bevorzugen seien, während Bernmobil die Gleichbehandlung dieser beiden Antriebsarten bei Bussen verlangt.
Der Kanton NW beantragt, dass die Förderung bei Schiffen nicht an die Vorgabe spezifischer Antriebstechnologien geknüpft sein sollte. Der Kanton ZG und der Verein der H2 Produzenten fordern, dass auch Wasserstoff für Busse unterstützt werden können solle.
Fördervoraussetzungen
Die Kantone BS, AG und GR beantragen, dass für Fahrzeuge, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung beschafft wurden, unter bestimmten Voraussetzungen auch noch im Nachhinein Finanzhilfen ausgerichtet werden können sollen. Der Schweizer Tourismus-Verband (STV) verlangt, von dieser Möglichkeit abzusehen. Die Kantone BE und NE machen darauf aufmerksam, dass zwischen der Bestellung eines Fahrzeugs und seiner Lieferung Monate, wenn nicht gar Jahre verstreichen können und dass dies bei der Ausgestaltung der Förderung berücksichtigt werden müsse. Busse müssen vor der Zusicherung der Finanzhilfe bestellt werden und Förderbeiträge erhalten können.
Die Kantone SG, BE und TI, die Konferenz der kantonalen Direktoren des öffentlichen Verkehrs (KöV), der SEV und swisscleantech beantragen, dass ein Fahrzeug nicht erst bei Erreichen seiner vorgesehenen Nutzungsdauer ersetzt, sondern unter Umständen bereits vorher verkauft werden können solle. Die KöV, der VSSU und der SEV verlangen, dass geförderte Busse zu mindestens 75 Prozent im konzessionierten Verkehr eingesetzt werden müssten und dass mittels Leasing beschaffte Fahrzeuge dem Eigentum gleichzustellen seien.