Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
4.12 Unterstützung von Projekten zur Nutzung der Geothermie für die Wärmebe-
reitstellung
Die Kantone AG und NW, der SGV, aeesuisse, TNS und InfraWatt begrüssen es, dass neu auch die indirekte Nutzung von Geothermie finanziell gefördert werden könne. Die Kantone BS, UR und GE, die BPUK, Geothermie Schweiz, aeesuisse, InfraWatt und der VSGP fordern, dass Projekte für die direkte und die indirekte Nutzung weitestgehend gleichbehandelt werden sollen und die Förderbedingungen entsprechend anzupassen seien. Geothermie Schweiz und aeesuisse schlagen vor, Anhang 12a zu streichen und die angesprochenen Punkte in Anhang 12 aufzunehmen. Die FWS schlägt die Förderung weiterer Technologien wie Erdwärmesonden und -pfähle vor. Der Kanton UR und die BPUK fordern, dass sämtliche ungedeckten Kosten übernommen werden sollen und nicht nur ein prozentualer Anteil der Investitionskosten. Die Kantone BS und AG sowie Geothermie Schweiz beantragen, dass 60 Prozent der Investitionskosten zu übernehmen seien.
Der Kanton GR stellt den Nutzen dieser Förderung infrage, da das geothermische Potenzial in der Schweiz nur schwer erschlossen werden könne.
4.13 Förderung von neuen oder erheblich erweiterten Anlagen zur Produktion erneuerbarer Gase
Die Kantone BE und AG, der SBV, cemsuisse, Bauenschweiz, die IGEB, Metalsuisse, Ziegelindustrie Schweiz, Swisspower, Biomasse Schweiz, Ökostrom und die Schweizer AG begrüssen diese Förderung und dass der Fokus auf Anlagen gelegt werde, die aus Biomasse Gas produzieren. Der Kanton BE begrüsst, dass insbesondere Landwirtschaftsbetriebe davon profitieren würden. Die SP, economiesuisse, der sgv, der SSV, der VSG, powerloop, auto-schweiz, die Klima-Allianz Schweiz, swisspower, HotellerieSuisse, Alpiq, Energie 360°, der Verein der H2 Produzenten, SPIN, die SES und die Hydrospider AG kritisierten die Beschränkung auf Biomethan und brachten dazu folgende Argumente vor: Der Markt soll darüber entscheiden können, welche Projekte tragfähig seien; die Bedeutung des Grundsatzes der Technologieoffenheit werde nicht beachtet; der Tatsache, dass andere Gasarten in das Netz eingespeist werden können und dass das Gesetz keine Beschränkung vorsehe, werde nicht Rechnung getragen. Groupe E verlangt die explizite Förderung von Wasserstoff.
Verschiedene Akteure (Biomasse Schweiz, VSA) fordern die weitestgehende Gleichbehandlung von Anlagen zur Stromerzeugung aus Biogas und Anlagen zur Produktion von Gasen. Die Stadt Zürich beantragt, dass die Förderbeiträge für bestehende Anlagen zur Stromerzeugung aus Biogas zu kürzen und im Gegenzug die Fördermittel für neue Anlagen zu erhöhen seien. Ökostrom Schweiz fordert hingegen, dass für Umrüstungen gleich hohe Subventionen wir für Neuanlagen ausgerichtet werden sollen. Der sgv, der VSG, InfraWatt, Ökostrom Schweiz und aeesuisse verlangen, dass neben der vollständigen auch die teilweise Umrüstung von Anlagen von der Strom- auf die Biomethanproduktion möglich sei. Für Biomasse Schweiz ist es wichtig, dass die Anlagen ihren Eigenverbrauch auch weiterhin mit dem von ihnen selbst erzeugten Strom decken können. Der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) macht darauf