Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten

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gelockert werden sollen. Der Kanton VD beantragt, mögliche Umweltbelastungen in die Kriterien einzubeziehen.

4.16 Finanzhilfen für Anpassungsmassnahmen

Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB), der SSV und die Schweizerische Verkehrs-Stiftung (SVS) begrüssen die Einführung von Finanzhilfen für Anpassungsmassnahmen. Economiesuisse, die IGEB und Scienceindustries wünschen, dass höchstens 10 Prozent der Erlöse aus dem Verkauf von Emissionsrechten für Anpassungsnahmen eingesetzt werden sollen und der Rest für Massnahmen bei Unternehmen zu verwenden sei, die am EHS teilnehmen. Die Grünen, die SES, die SP und die Klima-Allianz Schweiz wünschen sich Unterstützung für Anpassungsmassnahmen im Ausland und fordern, dass mindestens die Hälfte der Gelder international eingesetzt werden soll.

Förderungswürdige Massnahmen

Die Kantone BS, BL, SO, FR, VD und GE möchten, dass die Bewertung und die Kommunikation der Massnahmen unterstützt werden, um gute Praktiken verbreiten zu können. Die Kantone BS, BL, UR, SO, TG, VD und GE, die BPUK und der SGV beantragen, dass der Schutz vor Starkregenereignissen erwähnt werden soll. Die Kantone BL, SO, AG, UR, TG und GE sowie die BPUK beantragen die Nennung von Massnahmen, die der Längsvernetzung bei trockenfallenden Gewässern dienen. Die Kantone SH und VS verlangen, den Schutz vor Waldbränden in die förderungswürdigen Massnahmen aufzunehmen. Die BPUK ist der Ansicht, dass trockenheitstolerante landwirtschaftliche Kulturen nicht gefördert und als gute fachliche Praxis vorausgesetzt werden sollten. Der SBV und Prométerre hingegen unterstützen diese Massnahme. Caritas Schweiz fordert, dass verletzliche Personen und/oder Personen mit wenig finanziellen Mitteln besonders zu berücksichtigen seien.

Gesuche

Der Kanton BE beantragt, dass die Gesuche vom BAFU beurteilt werden sollen, auch wenn noch nicht alle Genehmigungen vorliegen. Der Kanton AG fordert angesichts der begrenzten Mittel, dass ausschliesslich Gemeinden und Kantone ein Fördergesuch einreichen können sollen.

4.17 Finanzhilfen für Massnahmen in Anlagen im EHS

Cemsuisse, scienceindustries, metalsuisse und Bauen Schweiz zeigen sich erfreut darüber, dass die Gewinne aus dem Verkauf von Emissionsrechten für Massnahmen zur Dekarbonisierung von Anlagen im EHS verwendet und nicht dem Bundeshaushalt zugewiesen werden sollen. Scienceindustries betont jedoch, dass die verfügbaren Mittel bei Weitem nicht ausreichen würden, um die notwendigen Investitionen zu decken, und dass zeitnah Lösungen für eine verursachergerechte und solidarische Aufteilung der Kosten gefunden werden müssten.