Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten
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Der SSV, auto-schweiz und die IG Energiegase verlangen, dass Biogas als erneuerbare Energie anerkannt werden und damit in den verschiedenen Instrumenten (namentlich EHS, Verminderungsverpflichtung) als anrechenbare Massnahme gelten soll.
4.10 CO2-Abgabe (Befreiung und Rückverteilung
Der sgv, auto-schweiz und der AGVS schlagen vor, die Einnahmen aus dem CO₂- Massnahmenvollzug teilweise für den Ausbau der Elektroladeinfrastruktur zu verwenden und den Eigentümern zu ermöglichen, die Kosten für den Bau von Ladestationen als Unterhaltsarbeiten von den Steuern abziehen zu können. Dies soll die Entwicklung der Elektromobilität fördern, insbesondere für Unternehmen und KMU.
Der VSG und Powerloop begrüssen es, dass Wärme-Kraft-Kopplungsanlagen (WKK-Anlagen) bei den Anpassungen betreffend die CO2-Rückerstattung berücksichtigt worden sind, und befürworten die vorgeschlagenen Änderungen.
Rückverteilung
Der HEV begrüsst die Präzisierungen zum Ertragsanteil der Bevölkerung in Artikel 119. Die Schweizerische Vereinigung der Verbandsausgleichskassen (VVAK) ist mit den Regelungen über die Rückverteilung einverstanden.
4.11 Globalbeiträge zur langfristigen Verminderung der CO2-Emissionen bei Ge-
bäuden
Die Kantone AG und BE, InfraWatt sowie aeesuisse unterstützen die Einführung eines Mindestbeitrags bei der Bemessung des Ergänzungsbeitrags.
Die Kantone BL, AG, UR, TG, die BPUK und der Schweizerische Gemeindeverband (SGV) verlangen, dass im erläuternden Bericht präzisiert werde, was in Artikel 104 mit der Formulierung «unter Berücksichtigung der CO2-Bilanz der eingesetzten Baumaterialien» genau gemeint sei. Die Kantone AR, GR, BL, VD, GE und die EnDK fordern, dass die Kantone bei der Ausgestaltung dieser Bestimmung miteinbezogen und die Anpassungen zusammen mit dem aktualisierten harmonisierten Fördermodell (HFM) umgesetzt werden sollen. Der Kanton BS beantragt die Aufnahme eines neuen Absatzes, der klarstellen soll, dass die Einzelheiten dieser Bestimmung im HFM festzulegen seien.
Die Kantone AR, UR, GR, BS, BL und die EnDK verlangen, dass Artikel 104 wie folgt zu ergänzen sei: «Bund und private Organisationen erteilen gegenüber den Kantonen Auskunft, für welche Gebäude (Angabe der EGID) welche Massnahmen unterstützt wurden.»