Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten

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Die SP, der SSV und die Klima-Allianz Schweiz beantragen, dieses Ziel auf mindestens 4,4 Prozent festzulegen, und führen als Beispiel die EU an, deren vorgesehene Reduktionsvorgaben zwischen 4,4 und 5,5 Prozent lägen. Swisscleantech schlägt vor, das Verminderungziel auf 3,5 Prozent anzusetzen.

Massnahmen

Economiesuisse, JardinSuisse und die IG Detailhandel fordern, dass der Anschluss an ein Fernwärmenetz als Massnahme an die Erfüllung der Verminderungsverpflichtung anzuerkennen sei, da dies für gewisse Prozesse (mit einem hohen Wärmebedarf) die derzeit einzige Alternative darstelle.

Dekarbonisierungsplan

Der Kanton GE begrüsst die Möglichkeit, die Fahrpläne als Dekarbonisierungspläne zu verwenden. Die act Cleantech Agentur Schweiz verlangt, dass sich die Dekarbonisierungspläne mit möglichst geringem Aufwand erstellen lassen sollen und darin Elemente wiederverwendet werden können, die im Rahmen anderer Instrumente bereits eingereicht wurden.

TNS befürwortet die Vorgaben für den Inhalt der Dekarbonisierungspläne. Der Kanton VD und die Stadt Zürich beantragen, dass in den Dekarbonisierungsplänen auch die indirekten Emissionen anzugeben seien. Die SP, der SSV und die Klima-Allianz Schweiz fordern, die Dekarbonisierungspläne dahin gehend zu präzisieren, dass damit das Netto-null-Ziel erreicht werden könne.

Die act Cleantech Agentur Schweiz und JardinSuisse sind der Ansicht, dass die Verifizierung der Dekarbonisierungspläne durch eine externe Beratungsperson keinen Mehrwert bringe. Der Schweizerische Baumeisterverband und der Verband Textilpflege Schweiz (VTS) fordern die Streichung dieser Bestimmung.

Amortisationsdauer

Swissmem, JardinSuisse und HotellerieSuisse beantragen, die Amortisationsdauer nicht zu verlängern und unverändert beizubehalten.

Beendigung der Verminderungsverpflichtung

Die act Cleantech Agentur Schweiz begrüsst die Möglichkeit, die Verminderungsverpflichtung per 31. Dezember 2030 zu beenden.

4.8 Bereitstellung und Beimischung von emissionsarmen, erneuerbaren und erneuerbaren synthetischen Flugtreibstoffen

Die Kantone ZH, BS, BL, VD und FR, die SP, swisscleantech, die SES und die Klima-Allianz Schweiz fordern, dass die Beimischpflicht auch für regionale Flughäfen gelten soll. Der Kanton AG verlangt, dass der Flughafen Basel-Mulhouse dieser Verpflichtung zu unterstellen sei. Die Flughafen Zürich AG, der Flughafen Genf, easyJet Switzerland