Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten

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Der Kanton OW fordert, dass für die Anpassung an die neuen Regeln mehr Zeit eingeräumt werden soll.

4.4 Angabe der Emissionen in den Flugangeboten

Der Kanton GE verlangt, dass sich die Regelungen im Luftverkehr weitestgehend an den Regelungen der Europäische Union (EU) orientieren sollen. . Die International Air Transport Association (IATA) und Airlines for America stellen sich gegen die Einführung dieser Pflicht. Die Anwält:innen für das Klima begrüssen die neue Vorgabe.

Die Kantone BS, TG, FR und VS, AEROSUISSE, die SP, die Swiss International Air Lines Ltd. (SWISS), die Klima-Allianz Schweiz, die SES und die Stadt Zürich fordern, dass weitere klimawirksame Emissionen zwingend zu berücksichtigen seien. Der Kanton TG beantragt, dass die klimarelevanten Emissionen von Flugreisen ins Verhältnis zum Durchschnitt der jährlichen Treibhausgasemissionen pro Person gesetzt werden sollen. Die SP, der SSV, die Klima-Allianz Schweiz, swisscleantech, die SES und die Stadt Zürich fordern, dass die Angaben zu den Treibhausgasemissionen je nach gewählter Buchungsklasse auszuweisen seien. Der Kanton BL, der SSV und die Stadt Zürich verlangen ferner, dass zusätzlich zu den Emissionen auch ein Angebot für deren Kompensation aufgeführt werden soll. Der Kanton VD weist darauf hin, dass das Nebeneinander verschiedener Systeme zur Emissionsberechnung für die Konsumentinnen und Konsumenten schwer nachvollziehbar sei. easyJet Switzerland und der Flughafen Genf sind der Auffassung, dass die Verwendung von Näherungswerten für die Berechnung dieser Angabe einen geringen Mehrwert biete. AEROSUISSE und die SWISS fordern, dass in den Emissionsangaben Investitionen in erneuerbare Treibstoffe und NET eingerechnet werden sollen.

Der Kanton Zürich verlangt, dass zur Umsetzung dieser Vorgabe eine Richtlinie oder Wegleitung mit Beispielen auszuarbeiten sei.

Economiesuisse, die Flughafen Zürich AG und HotellerieSuisse fordern, dass die Pflicht nicht ab 2026, sondern erst ab 2027 gelten soll. Die Anwält:innen für das Klima plädieren für ein Inkrafttreten am 1. Juli 2025.

Der SSV fordert restriktivere Massnahmen im Luftverkehr, wie zum Beispiel ein Verbot von Kurzstreckenflügen (z. B. von Genf nach Zürich).

4.5 Massnahmen zur Verminderung der CO2-Emissionen von Fahrzeugen

Economiesuisse, der Verband freier Autohändler Schweiz (VFAS) und der Touring Club Schweiz (TCS) sprechen sich generell gegen einen sogenannten Swiss Finish aus und wollen keine von der EU-Regelung abweichenden Anforderungen einführen. Economiesuisse, der sgv, auto-schweiz und der VFAS kritisieren das unterschiedliche Inkrafttreten für Grossimporteure (rückwirkend) und für Kleinimporteure (regulär). Autoschweiz lehnt ein rückwirkendes Inkrafttreten ab und fordert als Inkrafttretensdatum den 1. Januar 2026 unter Beibehaltung der Zielwerte für das Jahr 2024. Auto-schweiz und der VFAS verlangen mehr Anreize für emissionsfreie und -arme Fahrzeuge (ZLEV)