Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/57: Ausführungsbestimmungen zum CO2-Gesetz für die Zeit nach 2024 · 29 Seiten

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Der SEV fordert, dass die Richtwerte die Erreichung der Ziele des Klima- und Innovationsgesetzes ermöglichen sollen. Die SP und die Klima-Allianz Schweiz weisen darauf hin, dass Richtwerte nur dann sinnvoll seien, wenn damit das Gesamtziel erreicht werde.

Die SVP, economiesuisse, der sgv, Bauenschweiz, der Schweizerische Baumeisterverband, metalsuisse, der Verband Textilpflege Schweiz und der Verband der Schweizerischen Gasindustrie (VSG) beantragen, dass auf die Einführung sektorspezifischer Richtwerte verzichtet werde, da diese die Schweizer Wirtschaft einengen und eine unnötige Bürokratie verursachen würden.

Die Kantone BS, BL, SO, NW, TG, VD, Freiburg (FR), die BPUK, die Grünen, der SSV, swisscleantech und die Anwält:innen für das Klima fordern die Wiedereinführung von Absatz 2 des Artikels 3 der CO₂-Verordnung, der vorsieht, dass das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) bei Nichterreichung eines sektoriellen Zwischenziels weitere Massnahmen treffen kann.

Sektor Gebäude

Das Emissionsziel für den Gebäudesektor wird im Verordnungsentwurf auf 50 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 festgelegt.

Die Kantone BS, BL, VD, JU, die Grünen und die Stadt Zürich weisen darauf hin, dass dieser Zielwert in der langfristigen Klimastrategie der Schweiz aus dem Jahr 2021 auf 35 Prozent (dies entspricht einer Reduktion von 65 %) angesetzt sei, und verlangen deshalb, dass dieser Wert übernommen werden soll. Der Kanton GE fordert ein Ziel von 40 Prozent, swisscleantech von 45 Prozent. Der Kanton NW, die BPUK und die Fachvereinigung Wärmepumpen Schweiz (FWS) sind mit dem Zielwert von 50 Prozent einverstanden. Der Hauseigentümerverband Schweiz (HEV) lehnt das Ziel für den Gebäudesektor ab. Holzbau Schweiz fordert, dass auch die in den Gebäuden enthaltene graue Energie berücksichtigt werde.

Sektor Verkehr

Das Ziel für den Verkehrssektor beträgt gemäss Verordnungsentwurf 75 Prozent gegenüber 1990.

Die Kantone NW, BL, TG und FR, die BPUK und der SSV beantragen für die Emissionsverminderung einen Richtwert von 65 Prozent, die Kantone ZH und GE, der SSV und die Stadt Zürich von 60 Prozent, der Kanton BS und die Grünen von 50 Prozent. Handel Schweiz ist der Ansicht, dass der angegebene Richtwert unrealistisch und zum Scheitern verurteilt sei. Avenergy, auto-schweiz und die Union suisse des professionnels de l’immobilier (UPSI) fordern, dass das Sektorziel auf 85 Prozent festzulegen sei.