Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 26 Seiten

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1 Ausgangslage

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK-N) setzt die parlamentarische Initiative Burkart 16.484 «Mehr Gestaltungsfreiheit bei Arbeit im Homeoffice» um. Die Vernehmlassung dauerte vom 10. September 2024 bis zum 10. Dezember 2024.

Mit den vorgeschlagenen Gesetzesänderungen will die Kommission den Entwicklungen in der Arbeitswelt Rechnung tragen und flexiblere Rahmenbedingungen für die Telearbeit schaffen. Die Arbeitnehmenden erhalten mehr Gestaltungsspielraum, womit zugleich die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessert wird. Die Vorlage der Kommission sieht vor, die maximale Zeitspanne für die Tages- und Abendarbeit auf 17 Stunden zu erhöhen und gelegentliche freiwillige Arbeitseinsätze an Sonntagen zu erlauben. Gleichzeitig soll auch das Recht auf Nichterreichbarkeit festgeschrieben werden. Aus Gründen der Kohärenz des Arbeitsrechts insgesamt schlägt die Kommission nicht nur im Arbeitsgesetz (ArG), sondern auch im Obligationenrecht (OR) Anpassungen vor. Sie unterbreitet Ihnen diese Änderung in einer Variante.

Die Vorlage sieht eine Revision des Arbeitsgesetzes sowie als Variante zusätzlich eine Revision des Obligationenrechts vor.

Der vorliegende Bericht zum Ergebnis der Vernehmlassungsverfahrens gibt in einem ersten Teil die Stellungnahmen zu den Änderungen des Arbeitsgesetzes wieder und im zweiten Teil jene des Obligationenrechts.

2 Eingegangene Stellungnahmen

Im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens gingen 71 Stellungnahmen ein. 26 Kantone und der VSAA/IVA, 7 Parteien, 7 Dachverbände und 30 weitere interessierte Kreise liessen sich vernehmen.

Von den Kantonen begrüssen 7 die Revision (AI, AG, AR, LU, SH, SZ, ZG). 19 Kantone und der VSAA/IVA (gemeinsame Stellungnahme) begrüssen im Grundsatz eine Regelung der Rahmenbedingungen von Telearbeit, teils mit Vorbehalten und Änderungsvorschlägen der Vorlage (BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, NE, NW, OW, SG, SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH).

Von den Parteien unterstützt die SVP die Vorlage, einschliesslich den punktuellen Änderungen im Obligationenrecht. FDP.Die Liberalen begrüsst die Anliegen der parlamentarischen Initiative sehr, erachtet die Vorlage aber als zu kompliziert. Die GLP unterstützt die Vorlage, lehnt jedoch die Minderheitsanträge ab. Die Mitte und die EVP begrüssen die Vorlage, bringen aber Vorbehalte an. Die SP und die Grünen lehnen die Vorlage ab.

Von den Dachverbänden begrüsst einer die Revision in der vorgeschlagenen Form (SAB). 2 (Kaufmännischer Verband Schweiz, Travail.suisse) begrüssen eine gesetzliche Regelung von Homeoffice im Grundsatz, bringen aber verschiedene Änderungsvorschläge vor. 2 (SAV, sgv) unterstützen die Revision des Arbeitsgesetzes (unter Vorbehalt verschiedener Änderungsvorschläge), lehnen aber die Verankerung der Telearbeit im Obligationenrecht ab. 1 (SGB) lehnt die Revision in beiden präsentierten Varianten vollumfänglich ab.

Von den weiteren interessierten Kreisen begrüssen 17 die Revision im Grundsatz, teils mit Vorbehalten und Änderungsvorschlägen (Zürcher Handelskammer, KMU-Forum, SwissAccounting, Genève aéroport, Handel Schweiz, Partei Parat, AIHK, VZH, SSPH+, Swiss TPH, Public Health Schweiz, transfair, FER, Swico, Freichkirchen.ch, syna, WalderWyss). 11 Stellungnehmende lehnen die Revision in vorliegender Form ab (Arbeitgeber Banken, BERNMOBIL, SGARM, Sonntagsallianz, SEA, sbpv, Universität Genf, SEV, swissstaffing, VPOD, Unia).

SECO-D-9C3E3401/568