Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Swissstaffing begrüsst die ursprüngliche parlamentarische Initiative, stellt aber fest, dass der Revisionsentwurf weit von der ursprünglichen Forderung abweiche. AIHK begrüsst, dass die im Titel genannte parlamentarische Initiative umgesetzt werden soll, bringt aber diverse Hinweise und Vorschläge an.
Swico begrüsst die Lockerung der starren Bestimmungen des ArG, der Vorentwurf nehme die Zielsetzungen der parlamentarischen Initiative jedoch nur teilweise auf.
VPOD weist namentlich auf die psychosozialen Risiken und den Gesundheitsschutz im Allgemeinen bei der Telearbeit hin.
SEV, sbpv und VPOD verweisen neben ihren Ausführungen auf die Stellungnahme des SGB und lehnen sowohl die Änderungen des ArG als auch des OR vollumfänglich ab.
Unia: Das Schweizer Arbeitsrecht sei eines der flexibelsten und erlaube problemlos alle Formen von Homeoffice, sofern ein absolutes Minimum an Gesundheitsschutz garantiert werde und gewisse minimale Kosten vom Arbeitgeber getragen werden. Bereits heute könne in GAV Homeoffice präzise geregelt werden, was viele Firmen seit geraumer Zeit tun. Studien zeigen, dass bei Homeoffice trotz gewisser Vorteile für die Arbeitnehmenden die Risiken besonders für die psychosoziale Gesundheit präsent seien. Die hier vorgeschlagene Deregulierung der Arbeitszeiten und der Ruhezeiten sowie noch mehr Sonntagsarbeit führe zu einer fahrlässigen Schwächung des Gesundheitsschutzes eines grossen Personenkreises – dem Kern des Arbeitsgesetzes.
Syna: Homeoffice sei heute in der Arbeitswelt etabliert und begrüsst eine gesetzliche Regelung von Homeoffice. Die allgemeine gesundheitliche Situation der Arbeitnehmenden entwickle sich sehr besorgniserregend. Das Arbeitsgesetz müsse Arbeitnehmende deshalb besser gegen neue gesundheitliche Risiken schützen. Die hohe Flexibilität, welche das Arbeitsgesetz bereits heute zulasse, werde von Arbeitgebern zunehmend ausgereizt und dadurch zu einem Problem für die Gesundheit der Arbeitnehmenden.
Gemäss Unia, Sonntagsallianz, SEA, syna müsse eine Kontrollmöglichkeit durch Arbeitgeber und kantonale Arbeitsinspektorate eingeführt werden.
SGARM beurteilt die Initiative als überflüssig, da die als Begründung vorgebrachte Flexibilität zur Arbeitszeit bereits mit der bestehenden Gesetzgebung erreicht werden könne und lehnt daher die in der Initiative vorgesehenen Regelungen zur Arbeitszeit und die Einführung von genehmigungsfreier Sonntagsarbeit ab, da sie den Gesundheitsschutz deutlich reduzieren, die arbeitsbedingten psychischen Belastungen erhöhen und die Prävalenz psychischer Erkrankungen und damit Absenzen am Arbeitsplatz vermehren würden.
Arbeitgeber Zürich VZH unterstützt das mit der Vernehmlassungsvorlage verfolgte Ziel und begrüsst eine entsprechende Revision des Arbeitsgesetzes. Anstatt der vorgeschlagenen Änderungen sollen jedoch die bereits bestehenden Artikel des ArG angepasst werden.
Partei Parat begrüsst grundsätzlich die Vorlage im ArG und OR, wünscht sich jedoch einen besseren Schutz der Arbeitnehmenden vor unfairen Arbeitsbedingungen hinsichtlich der Flexibilisierung der Arbeitszeiten. Ausserdem regt Partei Parat an, dass allen Arbeitnehmenden ein explizites Recht zugestanden werden sollte, bei Telearbeit nicht gefilmt zu werden (z.B. Videoanruf bei Sitzungen).
Swiss TPH und SSPH erachten die Regelungen zu Homeoffice und Telearbeit als relevant. Es sei jedoch wichtig, dass es nicht zu einer Verschlechterung der Arbeitsbedingungen komme. Arbeitnehmende sollen jederzeit ein Anrecht auf einen adäquaten Arbeitsplatz in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers haben. Idealerweise sollen die Auswirkungen von Telearbeit mit einem routinemässigen Monitoring noch vor der Umsetzung einer Anpassung des ArG überwacht werden. Public Health Schweiz vertritt die Meinung, dass Homeoffice gesetzlich geregelt werden solle, es gelte insbesondere den Gesundheitsschutz für Arbeitnehmende zu verbessern.