Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/73: Bundesgesetz über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Telearbeit) · 26 Seiten
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3.2 Allgemeine Bemerkungen der Parteien
Die SVP unterstützt die Vorlage, einschliesslich der Variante, punktuelle Änderungen am OR vorzunehmen. Die vorgesehenen Flexibilisierungen seien nichts anderes als eine Anpassung des Arbeitsgesetzes an die sich verändernden Bedürfnisse der Gesellschaft und der Wirtschaft. Es würde sich um eine Weiterführung des Flexibilitätsprinzips im Arbeitsmarkt handeln.
Die SP und die Grünen lehnen die Änderungen im ArG und im OR vollumfänglich ab. Sie sähen keine Notwendigkeit für eine Neuregelung im Bereich der Telearbeit. Das Arbeitsgesetz sei flexibel; Telearbeit sei auch unter den gegebenen Bestimmungen möglich. Die Arbeitsbedingungen und der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden würden verschlechtert.
Es bestehe gemäss SP kein Bedarf, die Schutzbestimmungen hinsichtlich Sonntagsarbeit, maximaler Tagesintervall und Ruhezeiten für Arbeitnehmende in Telearbeit anzupassen. Die Telearbeit sei mit erheblichen Risiken für die Gesundheit der Arbeitnehmenden verbunden. Die finanzielle und logistische Verantwortung müsse beim Arbeitgeber liegen. Der Erlass würde den Aspekt der arbeitgeberischen Fürsorgepflicht vernachlässigen. Für spezifische Branchen oder Gruppen von Arbeitnehmenden könnten Lösungen über Gesamtarbeitsverträge (weil sozialpartnerschaftlich organisiert) gefunden werden. Die SP würde sich gegen den Abbau des Gesundheitsschutzes stellen.
Gemäss die Grünen würde mobiles Arbeiten und Arbeiten von zu Hause ein grosses Potential für eine sozial verträglichere und umweltgerechtere Arbeitsweise (Reduktion Mobilitätsemmissionen/Entlastung Verkehrsinfrastruktur/bessere Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Privatleben) bieten. Mit Telearbeit würden aber nicht nur Vorteile, sondern auch Risiken einher gehen. Die Grünen erwarten, dass man sich diesem Spannungsfeld bewusst sei. Das sei aber in der vorliegenden Gesetzesvorlage eindeutig nicht der Fall, denn der Gesetzesvorschlag stelle letztlich eine einseitige Liberalisierung des Arbeitsrechts zugunsten der Arbeitgeber und auf Kosten der Gesundheit und des Portemonnaies der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern dar.
Die GLP ist für Anpassungen im Arbeitsgesetz und Obligationenrecht und begrüsst die Entwicklung, dass Homeoffice und Telearbeit fester Bestandteil der Arbeitsalltags geworden seien, da sie mit zahlreichen und wichtigen Vorteilen für die Arbeitnehmenden, aber auch für unsere Gesellschaft und Volkswirtschaft verbunden seien (Entlastung Verkehrsinfrastruktur/verbesserte Vereinbarkeit von Beruf und Familie). Homeoffice sei ein wichtiger Hebel, um die Attraktivität von Erwerbstätigkeiten zu erhöhen; dies sei angesichts des Fachkräftemangels und des sinkenden Arbeitseinsatzes dringend nötig. Es sei selbstverständlich, dass die gesetzlichen Grundlagen dieser gesellschaftlichen und technologischen Entwicklung Rechnung tragen solle.
FDP.Die Liberalen begrüsst die Anliegen der parlamentarischen Initiative. Sie ziele nämlich auf eine Flexibilisierung der Arbeitszeiten, was u.a. der Vereinbarkeit von Beruf und Familie diene. Insbesondere das Homeoffice sei eine weitverbreitete Praxis. Es sei wichtig, das Arbeitsrecht an diese gelebte Realität anzupassen und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Vorlage sei jedoch unnötig kompliziert ausgestaltet worden.
Die Mitte unterstützt die Vorlage unter Berücksichtigung des Gesundheitsschutzes der Arbeitnehmenden. Das heutige Arbeitsgesetz würde den Anforderungen der heutigen Dienstleistungsgesellschaft nicht mehr gerecht werden. Es gelte der neuen Realität in der Arbeitswelt (Homeoffice) Rechnung zu tragen. Für Die Mitte sei aber zentral, dass die Änderung nicht dazu dienen dürfe, zusätzliche Einsätze von Angestellten, z.B. am Wochenende, zu fordern oder ihre Arbeitszeit auszudehnen. Der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmenden müsse zwingend gewährt werden. Eine Verankerung des Rechts, während der täglichen Ruhezeit und an Sonntagen nicht erreichbar zu sein, sei für Die Mitte zentral.
Die EVP begrüsst, dass das Arbeitsrecht an die oft schon gelebte Praxis angepasst werde. Die Vorlage biete den Arbeitnehmenden die Möglichkeit, die Vorteile der Telearbeit zu nutzen und ihre Arbeitszeiten flexibler zu gestalten. Dies ermögliche mehr Freiraum und eine leichtere Organisation, zum Beispiel im Hinblick auf Betreuungsaufgaben, und fördere so die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Gleichzeitig zeige sich die EVP besorgt darüber, dass eine steigende Anzahl von Arbeitnehmenden 6/26