Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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wäre, komme es vorher zu einer zusätzlichen Konsultation, die vergütet werden müsse. H+ befürchtet, dass sozial- und wirtschaftlich benachteiligte Personen oder Personen ohne Grundversorger auf eine notfallmässige Untersuchung verzichten könnten, obwohl diese angezeigt wäre. Weiter sei die Massnahme für das Spital mit administrativem Mehraufwand verbunden. Denn dieses müsse bei jeder Notfallbehandlung prüfen, ob eine schriftliche Überweisung vorliege, dann müsse es diese Überweisung dem Krankenversicherer weiterleiten. Eine Entschädigung für diesen Mehraufwand sei im Entwurf der Kommission nicht vorgesehen. Des Weiteren macht H+ auf die Haftung der Apotheker und Apothekerinnen aufmerksam, welche unklar sei. Gemäss H+ trage die Vorlage dem Umstand nicht Rechnung, dass auch bei «echten» Notfällen eine schriftliche Überweisung nicht immer möglich sei. Beispielsweise können Notfälle in der Nacht eintreten, sodass der Patient oder die Patientin im Vorfeld weder telemedizinischen Rat einholen noch eine Apotheke oder einen Arzt oder eine Ärztin aufsuchen könne. Falls nichtsdestotrotz Eintreten beschlossen werden sollte, so sei dem Antrag der Mehrheit der Kommission zu folgen. Zusätzlich sei aber zu regeln, dass auch Patienten und Patientinnen mit einer auf den Notfalleintritt folgenden stationären Behandlung sowie Bewohner und Bewohnerinnen von Pflege- und Behindertenheimen von der Erhöhung des Höchstbetrags des Selbstbehalts ausgenommen werden. Schliesslich bedürfe die Zuweiserrolle des Apothekers und der Apothekerin der rechtlichen Klärung. Statt die Vorlage weiterzuverfolgen fordert H+ das Parlament auf, wirklich wirksame Massnahmen zu prüfen, etwa die Förderung der Notfalltriagierung im Bereich der Telemedizin, als auch eine Ausbildungsoffensive im Bereich der Hausärzte und Hausärztinnen, um dem Mangel in diesem Bereich entgegenzuwirken. Des Weiteren regt H+ an, eine Arbeitsgruppe mit allen Akteuren einzusetzen, die einen praktikablen Lösungsvorschlag erarbeitet.
Der Schweizer Apothekerverband (pharmaSuisse) lehnt die Vorlage ab, obwohl er grundsätzlich der Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle nicht ablehnend gegenübersteht. Bei einer Weiterverfolgung der Vorlage sei gemäss pharmaSuisse die Regelung bei den Apotheken zu klären. Er führt aus, dass Apotheker und Apothekerinnen über Kenntnisse im Bereich der Diagnose und Behandlung häufiger Gesundheitsstörungen und Krankheiten verfügen würden und sie somit kompetent für die Triage und die schriftliche Überweisung an Spitalnotfallaufnahmen seien. Im Gegensatz zu Ärzten und Ärztinnen sowie Telemediziner und Telemedizinerinnen werde ihre Leistung jedoch nicht vergütet. Die Bestimmungen des KVG und der entsprechenden Verordnungen seien daher anzupassen. In der Folge könnten die Apotheken ihre Rolle als kompetente und niederschwellige Erstanlaufstelle auch in vollem Umfang wahrnehmen, eine Triage vornehmen und bei entsprechender Indikation eine Überweisung in die Spitalnotfallaufnahme ausstellen. Weiter müsste bei einer Weiterverfolgung der Vorlage ein zusätzlicher Ausnahmetatbestand aufgeführt werden für Situationen, bei denen es sich offensichtlich nicht um Bagatellfälle handle. PharmaSuisse weist darauf hin, dass eine dem Spitalnotfall vorgelagerte Triage erhebliche Risiken berge. Besonders in lebensbedrohlichen Situationen könne dies gefährlich sein, da wertvolle Zeit verloren gehe. Eine Vortriage belaste zudem die Grundversorger unnötig und führe zu längeren Wartezeiten. Dies könne den Zugang zur notwendigen medizinischen Versorgung erheblich verzögern. Ein solches Vorgehen beeinträchtige nicht nur die Effizienz des Gesundheitssystems, sondern gefährde auch die Sicherheit der Patienten. Des Weiteren müsse die Haftpflicht vertieft geklärt werden. Schliesslich sei eine schweizweite Lösung vorzuziehen. Patientinnen und Patienten in Kantonen ohne Gebühr könnten sonst bevorzugt werden, während Bewohner von Kantonen mit Gebühr finanziell belastet würden. Dies widerspreche dem Prinzip der sozialen Gerechtigkeit. Zudem könne die kantonsweise Einführung zu ineffizienten Parallelstrukturen und höheren Kosten führen, die den eigentlichen Zweck der Gebühr untergrabe. Ein zielführenderer Ansatz sei die Aufklärung, die Prävention und die alternativen Versorgungswege.
Der Schweizerische Berufsverband der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) lehnt die Vorlage ab. Die angedachte Gebühr werde vor allem Verwaltungsaufwand generieren, arme und vulnerable Menschen zusätzlich belasten und kaum eine Veränderung der Patientenströme bewirken. Weiter könne eine Gebühr zu gefährlichen Zeitverzögerungen führen, wenn vor der Notaufnahme noch eine schriftliche Überweisung organisiert werden müsse. Häufige Ursache für eine unnötige Notfallkonsultation seien Probleme beim Zugang zur primären Gesundheitsversorgung und ein Mangel an Informationen bei der Bevölkerung. Es gäbe einen zunehmenden Mangel an Hausärzten und Hausärztinnen. Manche Zentren für Telemedizin