Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
…..
der Bevölkerung. Weiter führt die SP aus, dass eine Person mit dem gleichen Unfall ungleich behandelt würden, je nachdem, ob KVG oder UVG versichert. Nur die KVG-versicherte Person müsse gemäss Vorlage die Gebühr bezahlen. Des Weiteren habe die Vorlage in ihrer heutigen Form nicht mehr viel mit dem ursprünglichen Titel des Geschäfts zu tun. Die Kommission habe darauf verzichtet, die Bagatellen zu definieren. Zudem stelle sich die Frage, ob es gerechtfertigt sei, wenn diese Gebühr auch bei Patienten und Patientinnen mit einem sich akut verschlechternden Gesundheitszustand erhoben werde. Bei einem „echten“ Notfall dürfe die betroffene Person kaum genügend Zeit haben, um zuerst einen Leistungserbringer aufzusuchen. Ebenso sei es nachts und am Wochenende für Personen mit einem sich rasch verschlechternden Gesundheitszustand unklar, wo sie eine Überweisung herholen könnten. Um Kosten zu senken, bedürfe es einer griffigen Massnahme, wie etwa der Informa-
tion der Bevölkerung über die verschiedenen Anlaufstellen. Um die Spitalnotaufnahmen wirksam zu entlasten, brauche es beispielsweise vorgelagerte Hausarztpraxen, die einfachere Fälle direkt behandeln könnten.
Die GRÜNEN lehnen die Vorlage ab. Kritisiert wird die finanzielle Bestrafung der Patienten und Patientinnen. Die Vorlage würde die Situation der schlechten Arbeitsbedingungen und Überlastung des medizinischen Personals in den Notfallstationen unverändert beibehalten. Die finanzielle Beteiligung der Bevölkerung würde sich weiter erhöhen. Im Vergleich mit dem europäischen Umfeld sei die Beteiligung an den Gesundheitskosten der hiesigen Bevölkerung bereits auf einem sehr hohen Niveau. Die GRÜNEN vertreten die Auffassung, dass tatsächlich Massnahmen zur Bekämpfung der Überlastung und der unzureichenden Arbeitsbedingungen im medizinischen Bereich und in den Notaufnahmen von Spitälern ergriffen werden müssten. Eine breitere Aufklärung der Bevölkerung, wann eine Spitalnotaufnahme aufzusuchen sei, spiele dabei eine wesentliche Rolle. Schliesslich weisen die GRÜNEN darauf hin, dass die Vorlage einen unnötigen administrativen Mehraufwand bedeuten würde und ungeklärte finanzielle und haftungsrechtliche Risiken berge.
4.1.3 Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Bergge-
biete
Der Schweizerische Städteverband (SSV) hält die Vorlage für nicht zielführend und lehnt sie ab. Grund für die Ablehnung sind die fehlende Differenzierung von Bagatell- und Notfällen. Die Lenkungsabgabe werde unabhängig von der Schwere der Erkrankung erhoben. Die schriftliche Überweisung sei insbesondere in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen problematisch. Dies führe dazu, dass auch bei echten Notfällen eine Erhöhung des Selbstbehalts greife. Weiter würden Ungleichheiten verschärft, und zwar hätten Personen ohne Hausarzt oder Hausärztin (aufgrund von Hausärztemangel) Schwierigkeiten, im Bedarfsfall eine schnelle Konsultation zu erhalten. Entsprechend würden diese Personen ungerechtfertigt bestraft, wobei es sich dabei überdurchschnittlich um ohnehin bereits benachteiligte Personen handeln würde. Der finanzielle Zuschlag treffe daher vulnerable Menschen und solche mit niedrigem Einkommen am härtesten. Zudem könne die Erhöhung des Selbstbehalts zu Unsicherheiten führen, wann der Besuch einer Notaufnahme gerechtfertigt sei. Dies berge die Gefahr, dass notwendige Behandlungen aus Angst vor hohen Kosten vermieden würden. Des Weiteren vergrössere die Pflicht der schriftlichen Überweisung den administrative Zusatzaufwand sowohl bei den ambulanten Versorgern als auch bei jeder Konsultation im Notfall. Ausserdem macht der SSV darauf aufmerksam, dass die beabsichtigte Wirkung bei Sozialhilfe- und Ergänzungsleistungsbezüger ausbleiben würde, da die Kosten vom Gemeinwesen übernommen würden. Zudem könne ein solcher Zuschlag auch einen paradoxen Effekt haben. Der Notfall könnte erst recht in Anspruch genommen werden, weil ja dafür bezahlt und daraus ein individueller Anspruch abgeleitet würde. Zielführender als die Vorlage seien Modelle wie die «Hausarztpraxis im Spital» und eine rasche, kostengünstige Triage vor Ort. In diesem Zusammenhang seien die Pikett- und Notfalldienste der ambulanten Praxen angemessen zu entschädigen, damit sie ein ergänzendes, kostengünstigeres Angebot im Vergleich zum Spitalnotfall aufrechterhalten könnten.
Die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für die Berggebiete (SAB) spricht sich gegen die Vorlage aus und beantragt, dass die Vorlage überarbeitet werde. In den Berg- und Landregionen würde eine Gebühr für Bagatellfälle eine zusätzliche und unnötige Hürde für die medizinische