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Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten

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3 Zusammenfassung der Stellungnahmen

Die Vorlage stösst bei den Vernehmlassungsteilnehmenden grossmehrheitlich auf Ablehnung. Grundsätzlich werden Massnahmen befürwortet, welche auf eine effizientere Organisation der Gesundheitsversorgung abzielen und somit potentiell eine kostendämpfende Wirkung haben. Die Ziele der Vorlage, d.h. die Stärkung des Kostenbewusstseins der Versicherten sowie die Entlastung der Notfallstationen, werden von den allermeisten Vernehmlassungsteilnehmenden geteilt. Diese Ziele könnten mit der Vorlage aber nicht mit einem angemessen Kosten-Nutzen-Verhältnis erreicht werden. Bessere Alternativen müssten geprüft werden.

Die Vorlage wird von den meisten Kantonen sowie der GDK abgelehnt. Die Kantone AR, BE, GL, TI und ZH, befürworten die Vorlage bzw. die Minderheit zur Vorlage oder die Minderheit II.

Die Sozialdemokratische Partei Schweiz (SP), die Alternative Liste (AL) sowie die Grüne Schweiz (GRÜNE) lehnen die Vorlage ab. Die Grünliberale Partei Schweiz (GLP), die FDP.Die Liberalen (FDP) sowie die Schweizerische Volkspartei (SVP) unterstützen die Vorlage. Die anderen politischen Parteien haben keine Stellungnahme abgegeben.

Die eingegangenen Stellungnahmen der eingeladenen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie der Dachverbände der Wirtschaft lehnen die Vorlage ab. Ebenfalls lehnen die eingegangenen Stellungnahmen der konsultierten Konsumentenverbände, Patientenorganisationen und Leistungserbringerverbände die Vorlage ab.

Alle eingeladenen Leistungserbringer lehnen die Vorlage ab. Ein Leistungserbringer, der nicht eingeladen war, begrüsst hingegen die Vorlage.

Von den Versicherern und Versichererverbänden lehnen die Groupe Mutuel und Curafutura die Vorlage ab. Santésuisse begrüsst die Minderheit II.

4 Stellungnahmen

4.1 Ablehnung bzw. Unterstützung der Minderheit Nichteintreten

4.1.1 Kantone und GDK Die GDK sowie die Kantone AG, AI, BL, BS, FR, GE, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO,

SZ, TG, UR, VD, VS und ZG stellen die gewünschte Wirkung der Vorlage infrage.

Die GDK führt aus, dass sie grundsätzlich Massnahmen befürworte, welche auf eine effizientere Organisation der Gesundheitsversorgung abzielen und somit potenziell kostendämpfend wirken. Ebenso teilt sie die Ziele der Kommission, das Kostenbewusstsein der Versicherten zu stärken und die Spitalnotaufnahmen zu entlasten. Dennoch lehnt sie die Vorlage ab. Die Vorlage würde die für einen Teil der Bevölkerung ohnehin schon hohen Hürden beim Zugang zur Versorgung weiter erhöhen. Einkommensschwache Personen würden eventuell zu lange zuwarten, bevor sie sich ärztliche Hilfe holen. Dies könne Gesundheits- und Kostenfolgen und schliesslich auch Haftungsfragen nach sich ziehen. In jedem Fall würde die Gebühr viele Patienten und Patientinnen verunsichern. Bei Notfällen könnten wertvolle Minuten verloren gehen, weil zuerst mit der Hausarztpraxis, der Apotheke oder der telemedizinischen Stelle Kontakt aufgenommen werden müsste. Um von der «Bagatellgebühr» befreit zu werden, müssten Patienten und Patientinnen zwingend einen Arzt oder eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin oder eine Apotheke aufsuchen und sich um eine schriftliche Überweisung bemühen. Durch diese «Erstberatung» entstünden für die OKP in jedem Fall Zusatzkosten, welche nur bei den Bagatellen – über den Wegfall der teureren Notfallbehandlung kompensiert würden. Zudem sei gemäss der GDK das Aufwand-Nutzen-Verhältnis und der Beitrag zur Zielerreichung fraglich. Gemessen an der vermutlich bescheidenen Lenkungswirkung wäre der Aufwand, den die Kantone und alle anderen Akteure für die Einführung und Umsetzung der Bagatellgebühr betreiben müssten, unverhältnismässig gross. Unabhängig von der Variante, würden die Kosten den erwarteten Nutzen bei Weitem übersteigen. Des Weiteren bemängelt die GDK, dass der Gel-