Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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Grundversorgung darstellen. Für die Spitäler würde die Erhebung der Gebühr einen administrativen Aufwand erzeugen, der möglicherweise höher sei als die 50 Franken. Eine solche Gebühr solle nur erhoben werden, wenn nachweislich gar kein Bedarf für die Konsultation des Notfalls vorgelegen habe.
4.1.4 Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Economiesuisse lehnt die Vorlage ab. Sie sei ein Paradebeispiel für eine schlechte Regulierung. Sie hält die Vorlage für wirkungslos. Economiesuisse verweist auf eine Untersuchung der Helsana9 zu den überlasteten Notaufnahmen, die die Sachlage anhand von Abrechnungsdaten untersucht hat. Die Untersuchung zeige, dass die Bagatellfälle in den letzten Jahren zurückgegangen seien. Es bleibe aber die Herausforderung, die Notaufnahmen für die wirklich dringenden medizinischen Fällen freizuhalten und gleichzeitig die Gesundheitskosten im Auge zu behalten. Economiesuisse bemängelt, dass die Gebühr nur etwa 10 % der Versicherten potenziell betreffen würde. Betroffen wären gemäss economiesuisse vor allem chronisch Kranke, bei denen man eher nicht davon ausgehen könne, dass es sich um Bagatellfälle handle. Die wirklichen Bagatellfälle, auf die die Gebühr abzielen wolle, seien im Grunde gesunde Personen, die wegen einer Bagatelle unaufgefordert die Notaufnahme aufsuchen. Da solche Personen in der Regel die Selbstbehalt-Obergrenze nicht erreichen würden, seien sie von der vorgeschlagenen Gebühr nicht betroffen. Die Gebühr ziele folglich an der Zielgruppe vorbei. Weiter sei die Einführung der vorgeschlagenen Gebühr administrativ sehr aufwendig und zu kompliziert. Anstatt eine weitere Regulierung einzuführen, die viel bürokratischen Aufwand ohne signifikante Wirkung schaffe, sollten die alternativen Versicherungsmodelle gestärkt werden.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband (SAV) verzichtet auf eine separate Stellungnahme und verweist auf die Stellungnahme von economiesuisse.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB) lehnt die Vorlage ab und ist der Ansicht, dass jede weitere Erhöhung der Kostenbeteiligung aus sozial- und wirtschaftspolitischen Gründen nicht akzeptabel sei. Die Vorlage schwäche die Förderung der öffentlichen Gesundheit. Hinzu komme, dass eine solche Gebühr versorgungspolitisch auf einem abwegigen Realitätsverständnis beruhe. Kaum jemand suche gerne unnötigerweise eine Notaufnahme auf. Und jene, die es trotzdem täten, hätten oftmals keine Alternative, meist aufgrund des Hausärztemangels. Weiter schaffe die geplante Gebühr neue, weder versicherungstechnisch begründbare, noch haltbare Ungerechtigkeiten. Für Unfälle fiele die Gebühr völlig willkürlich an. Eine sich im Arbeitsleben befindende Person, die gemäss UVG gegen Unfälle versichert ist, müsste die Gebühr nicht entrichten. Alle, die nach KVG unfallversichert seien, müssten die Gebühr hingegen bezahlen. Für den SGB stellt das eine Ungleichbehandlung dar und sei nicht zu rechtfertigen.
Der Schweizerische Gewerbeverband (SGV) lehnt die Vorlage ab und macht auf den zusätzlichen administrativen Aufwand aufmerksam.
4.1.5 Kantonale Konferenzen
Die GDK wurde bei den Kantonen unter Ziffer 4.1.1 aufgeführt.
4.1.6 Konsumentenverbände
Die associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana (ACSI) lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass das Ziel die Spitalnotaufnahmen zu entlasten mit der Vorlage nicht erreicht werde. Mit der Vorlage würden besonders vulnerable Menschen bestraft.
4.1.7 Leistungserbringer und Leistungserbringerverbände
Die Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte (FMH) lehnt sinngemäss die Vorlage ab, begrüsst aber den neuen gewählten Ansatz verglichen mit der ursprünglichen Idee einer Strafgebühr. Die FMH kritisiert den zusätzlichen administrativen Aufwand. Statt eine Entlastung der Spitalnotaufnahmen zu erzielen, würde der Zuschlag zusätzliche Bürokratie erzeugen, ohne die wahre Ursache der Überlastung der Spitalnotaufnahmen (fehlende Hausarztkapazitäten
9 https://standpunkt.helsana.ch/de/bagatellfaelle-in-der-notfallstation. 12/38