Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten

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Ursache der Überlastung von Spitalnotaufnahmen angesetzt werden und zwar bei der Kapazität der Arztpraxen. Denn je geringer die Kapazität, desto höher die Belastung der Spitalnotaufnahmen. Der Mangel an Ärzten und Ärztinnen in der Grundversorgung dürfe nicht auf Kosten der Patienten und Patientinnen ausgetragen werden.

4.1.10 Diverse

Die Plattform Interprofessionalität lehnt die Vorlage ab, insbesondere wegen dem zusätzlichen Aufwand auf Seiten der Leistungserbringer. Dieses Vorhaben sei kein zukunftsträchtiger Weg. Das würden auch die negativen Erfahrungen in Deutschland und Österreich bestätigen, wo Gebühren eingeführt und mangels Erfolges wieder abgeschafft wurden. Im Bereich der Grundversorgung gäbe es bereits eine Dynamik zur möglichen Entschärfung der Situation in den Spitalnotaufnahmen. Dank neuer Rollen für bestehende und neuer Berufsgruppen in interprofessionellen Settings könnten vermehrt Konsultationen einerseits aufgefangen und andererseits besser an die richtige Stelle geleitet werden. Die Plattform Interprofessionalität plädiert für die Integration eines über die klassische medizinische Versorgung hinausgehenden Modells, welches Gesundheitsfachleute mit erweiterten Kompetenzen einschliesse. Dabei müsse jederzeit die Qualität der Triage gewährleistet sein. Im Bereich der Notfalltriage könnten wesentliche Verbesserungen auch dank der Integration spezifischer Systeme der künstlichen Intelligenz erreicht werden (z.B. in Finnland).

Die Vereinigung aktiver Seniorinnen und Senioren und Selbsthilfeorganisationen der Schweiz (VASOS) lehnt die Vorlage ab. Sie führt aus, dass der Mangel an verfügbaren Hausarztpraxen sowie berufliche Zwänge, insbesondere bei prekären Arbeitsverhältnissen, viele Patienten und Patientinnen dazu zwingen würde, Spitalnotaufnahmen aufzusuchen. Die in der Vorlage vorgesehene Gebühr würde sozial Schwächere besonders hart treffen, ohne die Gesundheitskosten spürbar zu senken. Zudem fehle eine klare Definition von «Bagatellfällen», was die Massnahme ungerecht und ineffektiv mache, insbesondere für Patienten und Patientinnen mit Angststörungen. VASOS kritisiert, dass es die Politik jahrelang versäumt habe, die Hausarztmedizin zu stärken.

4.1.11 Spontane Stellungnahmen

Die Ärztegesellschaft des Bezirks Affoltern (AGBA) lehnt die Vorlage ab und unterstützt im Namen der Bezirksärztegesellschaft des Knonaueramtes die Vernehmlassungsantwort der Aerztegesellschaft des Kantons Zürich (AGZ).

Die AGZ lehnt die Vorlage ab, da diese zu hohem administrativem Aufwand führe, wenig Lenkungseffekt habe und besonders sozial benachteiligte Gruppen benachteiligen könnte. Stattdessen wird eine Stärkung der hausärztlichen Notfallversorgung sowie gezielte Informations- und Präventionsmassnahmen als sinnvoller erachtet. Eine Pilotstudie und eine bundesrechtliche Regelung würden helfen, die Auswirkungen und die praktische Umsetzbarkeit besser zu prüfen.

Die Alternative Liste Zürich (AL) lehnt die Vorlage ab. Die Vorlage sei unsozial, ungerecht und mache auch ökonomisch keinen Sinn. Die Patienten und Patientinnen könnten nichts dafür, dass die Politik die Ausbildung von genügend Hausärzten und Hausärztinnen jahrelang verpasst und deren tarifliche Besserstellung vernachlässigt habe.

Die Aerztegesellschaft des Kantons Bern (BEKAG) lehnt die Vorlage in dieser Form ab. Insbesondere seien Apotheker und Apothekerinnen keine überweisungsberechtigten Stellen. Es gäbe insgesamt bessere Lösungen, um die Spitalnotaufnahmen zu entlasten, bei denen bei weniger Aufwand höhere Einsparungen möglich wären z.B. WalkIn-Praxen.

Der Bündner Ärzteverein lehnt die Vorlage ab. Er macht auf die Ungleichbehandlung zwischen OKP und UVG-Versicherten aufmerksam. Die Gebühr würde bei allen Notfällen, unabhängig des Schweregrades (exkl. der definierten Ausnahmen), fällig werden. Auch bei zeitkritischen Notfällen, bei welchen in gewissen Fällen eine direkte Zuweisung auf die Notfallstation beispielsweise via Ambulanz erfolgt, würde die Gebühr fällig werden, wenn der Ambulanztransport nicht ärztlich begleitet sei. Zahlreiche Spitäler in der Schweiz betrieben auch tagsüber