Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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2.1 Erhaltene Stellungnahmen
Insgesamt sind 75 Stellungnahmen eingegangen: 55 stammen von eingeladenen Vernehmlassungsadressaten und 20 von Interessenten, die spontan eine Stellungnahme abgegeben haben. 5 in der Bundesversammlung vertretene und konsultierte Parteien gaben keine Stellungnahme ab. Von den zur Stellungnahme eingeladenen kantonalen Konferenzen hat sich nur die Schweizerische Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und –direktoren (GDK) geäussert. Von den angeschriebenen Konsumentenverbänden hat nur die associazione consumatrici e consumatori della Svizzera italiana eine Stellungnahme eingereicht.
Kategorie2 Ablehnung / Befürwortung Minderheit
Nichteintre- Total Vorlage Minderheit Minderheit Minderheit
ten3 Befürworter zur Vorlage I II Kantone 21 5 3 24 25 Politische Parteien 3 3 1 11
Gesamtschweizeri-2
sche Dachverbände
der Gemeinden,
Städte und Bergge-
biete
Gesamtschweizeri-4
sche Dachverbände der Wirtschaft Kantonale Konfer-1
enzen Konsumenten-1
verbände Leistungserbringer 27 11
Versicherer und 3 11
Versichererverbände Patientinnen, Be-1
nutzerinnen Diverse2
Total 6510
Tabelle 1: Übersicht über die eingegangenen Stellungnahmen
2.2 Auswertungsgrundsätze
Beim vorliegenden Bericht handelt es sich um eine Zusammenfassung der Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens. Für ein möglichst umfassendes Gesamtbild werden die inhaltlich vielfältigen und umfassenden Stellungnahmen im vorliegenden Bericht zusammengefasst. Für die Einzelheiten wird auf die Originalstellungnahmen verwiesen.
In der obigen Tabelle sind die eingeladenen sowie die Vernehmlassungsteilnehmenden erfasst, die spontan eine Stellungnahme eingereicht haben.
2 Nähere Informationen zu den Kategorien vgl. Ziff. 1.
3 Ist ein Vernehmlassungsteilnehmender gegen die Vorlage, impliziert dies ein Nichteintreten auf die Vorlage.
4 Die Kantone TI und BE sprechen sich für die Minderheit zur Vorlage sowie auch für die Minderheit II aus.
5 Vgl. Fn. 4. 4/38