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Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten

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Der Kanton GL unterstützt die Minderheit II. Der Kanton GL hält die Lenkungswirkung der Vorlage für gering, da nur wenige Versicherte den maximalen Selbstbehalt ausschöpfen. Im Vergleich dazu würde die Minderheit II mit einem direkten Zuschlag auf den Selbstbehalt alle Versicherten betreffen, die ihre Franchise ausschöpfen. Bei einer schweizweiten Einführung wäre die Lenkungswirkung stärker. Weiter sieht der Kanton GL die Kompetenz zur Festlegung des Selbstbehaltes beim Bund. Die Einführung einer neuen Kompetenz für die Kantone würde bei diesen zu einem grossen Regelungs- und Umsetzungsaufwand führen. Ebenfalls werde es aufgrund der unterschiedlichen Anwendungen des KVG auch zu Unsicherheiten und Schwierigkeiten im Vollzug führen. Dies insbesondere in Fällen von ausserkantonaler Inanspruchnahme im medizinischen Notfall.

Der Kanton TI unterstützt die Minderheit zur Vorlage oder die Minderheit II. Er führt aus, dass mit der Vorlage das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung der Versicherten gestärkt werden könne. Diese Sensibilisierung würde den einzelnen Versicherten jedoch eher theoretisch als tatsächlich wirtschaftlich treffen, da die Art der Umsetzung relativ weit von der Erhebung einer zusätzlichen Gebühr von 50 Franken pro „Bagatellfall“ entfernt sei. Zusätzlich zu den finanziellen Anreizen könnten die Spitäler bereits organisatorische und logistische Massnahmen ergreifen und sollten diese verstärken, um nicht dringende Patienten an eine geeignetere Stelle als die Spitalnotaufnahme zu verweisen. Es sei auch wichtig, den Zugang zu den Hausärzten und Hausärztinnen zu verbessern. Kritisierend führt der Kanton TI aus, dass die Vorlage die Schwierigkeiten bestimmter Bevölkerungsgruppen beim Zugang zur Gesundheitsversorgung verstärken könnte. Menschen mit geringem Einkommen könnten tatsächlich zu lange warten, bevor sie die Notaufnahme aufsuchen. Darüber hinaus könnte die Vorlage bei Patienten und Patientinnen zu Unsicherheiten führen. In Notfällen, in denen jede Minute zählt, könnte diese „Bagatellgebühr“ dazu führen, dass Patienten und Patientinnen oder ihre Angehörigen wertvolle Minuten verlieren, wenn sie erst eine Arztpraxis, eine Apotheke oder ein telemedizinisches Zentrum kontaktieren müssten. Weiter müsse die Vorkonsultation vergütet werden und würde daher zwangsläufig Kosten verursachen, die von der OKP zu tragen wären. Zudem könnte die Vorlage für Versicherte, die sich nicht für ein alternatives Versicherungsmodell entschieden haben, einen Anreiz darstellen, dies in Erwägung zu ziehen. Dies würde sich auch in finanzieller Hinsicht positiv auf die Prämien auswirken. Abschliessend macht der Kanton TI auf die nicht gelösten haftungsrechtlichen Fragen aufmerksam.

Der Kanton ZH unterstützt die Vorlage. Er regt an, zusätzlich zu regeln, dass auch bei einer Überweisung durch eine kantonale Notfallnummer von einer Erhöhung des Selbstbehalts abzusehen sei. Patienten und Patientinnen, die mit einem Krankentransport- oder Rettungsdienst in die Spitalnotaufnahme eingeliefert werden, sollten von der Erhebung einer Gebühr ausgenommen werden. Eine Erhöhung des Höchstbetrags des Selbstbehalts bei einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der Notfallstation dürfte das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung der Versicherten stärken und somit die Spitalnotaufnahme von Bagatellfällen entlasten. Mit Blick auf die Umsetzung dürfte der Aufwand für die Spitäler gering sein, da im Rahmen der Patientenaufnahme lediglich zusätzlich erfasst werden müsste, ob eine Person zugewiesen wurde oder nicht. Für den Kanton ZH sei mit einem gewissen Aufwand zu rechnen, um die Umsetzung zu kontrollieren und die Bevölkerung zu informieren. Ärzte und Ärztinnen, Zentren für Telemedizin sowie Apotheker und Apothekerinnen müssten aufgrund der Ausstellung schriftlicher Überweisungen mit einem leicht erhöhten Aufwand rechnen. Insgesamt begrüsst es der Kanton ZH, dass die Kantone in eigener Kompetenz über eine Erhöhung des Selbstbehalts entscheiden könnten.

4.2.2 Politische Parteien

Die FDP.Die Liberalen (FDP) unterstützt die Minderheit II. Die Einführung einer Notfallgebühr könne dazu beitragen, die Überlastung der Spitalnotaufnahmen zu reduzieren und den reibungslosen Betrieb sicherzustellen. Zudem stärke eine solche Gebühr das Kostenbewusstsein und die Eigenverantwortung der Versicherten. Patienten und Patientinnen mit Bagatellfällen könnten durch den finanziellen Anreiz von einem Gang in die Spitalnotaufnahme abgehalten und stattdessen einer angemesseneren und kostengünstigeren Behandlung zugeführt werden. Dadurch liessen sich unnötige Kosten zulasten der Prämienzahlenden vermeiden.