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Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten

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chischen Erkrankungen oder sozial Benachteiligte daran hindern könnte, notwendige Notfallbehandlungen in Anspruch zu nehmen. Dies könne ihre Gesundheit gefährden und höhere gesellschaftliche Kosten verursachen. Die SGPP betont, dass bei akuter Suizidalität und psychischen Krisen ein barrierefreier Zugang entscheidend sei. Sie empfiehlt, den Zugang zu Notfallbehandlungen nicht durch höhere Kosten zu erschweren.

Der Schweizerische Fachverband für gesundheitsbezogene soziale Arbeit (SAGES) lehnt die Vorlage ab und ist im Wesentlichen der Meinung, dass die Vorlage aus sozialarbeiterischer Sicht abgelehnt werden müsse, da sie besonders einkommensschwächere und sozial benachteiligte Gruppen belasten würde. Die Vorlage verstärke die Ungleichheit im Zugang zu Gesundheitsleistungen.

Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM) lehnt die Vorlage ab. Helsana-Zahlen besagen, dass der Anteil der Bagatellen sogar kontinuierlich gesunken sei zwischen dem Jahr 2014 und 2023. Im Übrigen sei es nicht gelungen, eine klare Definition des Bagatellfalls zu finden. Es stelle sich die Frage von Aufwand und Ertrag. Aus Sicht der Grundversorgerinnen und Grundversorger komme mit der Überweisung neuer administrativer Aufwand auf sie zu. Die Hoffnung, dass dank der neuen Bestimmung die Bagatellfälle vom Hausarzt oder der Hausärztin erledigt würden, würde voraussetzen, dass genügend Hausärzte und Hausärztinnen die Versorgung sicherstellen, was nicht der Fall sei. Die SGAIM kann nicht unterstützen, dass der Aufwand bei den Leistungserbringenden entstehe, die zusätzlichen Kosten die versicherten Personen tragen und der «Ertrag» aus diesem Prozess zu den Versicherern fliesse. Weiter seien solche Gebühren in Deutschland und Österreich mangels Erfolgs bereits wieder abgeschafft worden. Weiter führt die SGAIM aus, dass die Eigenverantwortung nicht über eine finanzielle Abschreckung gefördert werden könne. Sie führe eher dazu, dass Patientinnen und Patienten im Notfall nicht im Spital erscheinen und sich damit in Gefahr begeben. Stattdessen müsse an der Gesundheitskompetenz gearbeitet werden.

Die Vereinigung Allgemeiner und spezialisierter Internistinnen und Internisten Zürich (VZI) unterstützt die Antwort der AGZ und lehnt demzufolge die Vorlage ab.

Die Zürcher Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (ZGPP) lehnt die Vorlage ab. Sie berge die Gefahr, dass insbesondere vulnerable Gruppen, wie Menschen aus sozioökonomisch schwächeren Verhältnissen oder mit begrenzter Gesundheitskompetenz, abgeschreckt oder benachteiligt werden könnten. Es wird auf den administrativen Aufwand aufmerksam gemacht. Der Nutzen der Vorlage würde geringer ausfallen als erwartet. Die grundlegenden Ursachen würden nicht angegangen. Diese lägen unter anderem in der unzureichenden Kapazität von Haus- und Kinderarztpraxen, dem Mangel an in der Schweiz ausgebildeten Ärzten und Ärztinnen sowie der geringen Gesundheitskompetenz in der Bevölkerung.

4.2 Befürworter

4.2.1 Kantone

Der Kanton AR unterstützt die Vorlage. Das Aufwand-Nutzen-Verhältnis könne zwar kritisch gesehen werden, auch der kostendämpfende Effekt sei in Frage gestellt. Der Kanton AR ist aber überzeugt, dass die Vorlage zu einer längerfristigen Entlastung der Spitalnotaufnahmen führen könne und eine nachhaltigere Kostendämpfung darstelle als andere Optionen. Für die Fachkräfte vor Ort bringe die Vorlage keinen Zusatzaufwand. Weiter werde mit dieser Vorlage das Bewusstsein der Bevölkerung gestärkt.

Der Kanton BE begrüsst sinngemäss die Minderheit zur Vorlage als auch die Minderheit II. Relevant sei die administrative Einfachheit bei der Anwendung. Ausserdem würde der Kanton BE weitere Ausnahmen begrüssen wie beispielsweise für Personen, die mit Blaulichtorganisationen eingeliefert werden. Auch bei schwerwiegenden medizinischen Notfällen sollte auf einen Zuschlag verzichtet werden. Bei Personen mit chronischen Erkrankungen und Beeinträchtigungen sei darauf zu achten, dass bei einem Zuwarten mit der medizinischen Behandlung bleibende Schäden resultieren könnten. Auf eine Delegation an die Kantone über die Einführung eines Zuschlags sei zu verzichten.