Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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Apothekerinnen ungeklärt. Weiter könnten durch den verfehlten Lenkungseffekt Mehrkosten entstehen. Schliesslich macht die SGNOR darauf aufmerksam, dass eine föderalistische Umsetzung einen allfälligen Effekt begrenzen würde. Stattdessen fordert die SGNOR insbesondere die Stärkung der Hausarztmedizin, die adäquate Finanzierung von Notfallpraxen und präventive Bildungsmassnahmen, um die Versorgung effizienter zu gestalten.
4.1.8 Versicherer und Versichererverbände10
Curafutura lehnt die Vorlage ab. Sie stört sich daran, dass der Zuschlag auch für Konsultationen gelte, die aufgrund eines echten Notfalls erfolgen. Zudem seien die Kinder, welche den Spitalnotfall am häufigsten aufsuchen, von der Regelung ausgenommen. Weiter sei die Schwelle, ab der der Zuschlag greife, hoch angesetzt. Nur wenige Personen liessen sich damit von einem Besuch in der Spitalnotaufnahme abhalten. Weiter führe der Zuschlag zu erhöhtem bürokratischem Aufwand. Problematisch seien Abgrenzungsfragen, die den Nutzen der Massnahme übersteigen. Um Bagatellfälle vom Spitalnotfall fernzuhalten, sollten stattdessen die regionalen Versorgungsstrukturen effizienter gestaltet werden. Mögliche Massnahmen seien Triage-Systeme und telemedizinische Dienste als erste Anlaufstelle, die Einbindung grundversorgungsnaher Leistungserbringer wie Hausarztpraxen und Apotheken sowie gezielte Informationen an Patienten und Patientinnen, die wiederholt die Spitalnotaufnahme aufsuchen.
Die Groupe Mutuel lehnt sinngemäss die Vorlage ab, begrüsst aber grundsätzlich Massnahmen, die eine bessere Nutzung der Spitalnotaufnahmen zum Ziel haben. Es läge an den Kantonen die Spitalplanung zu optimieren beispielsweise mit Triagesystemen. Eine Gebühr sei keine Massnahme zur Kostendämpfung, sondern eine Abschreckung. Eine Strafgebühr widerspreche aber dem KVG. Die Gebühr habe gemäss Auffassung der Groupe Mutuel nur am Anfang eine lenkende Wirkung bei den Benutzern. Mit der Zeit werde die Gebühr banalisiert und in die Nutzungsgewohnheiten integriert. Der anfänglich festgelegte Betrag werde durch die Inflation an Bedeutung verlieren. Die Gebühr schaffe hohe administrative Kosten bei allen Akteuren. Es bestehe somit das Risiko eines Kostenanstiegs, der die erdachten Einsparungen zunichtemachen könnte. Falls an der Vorlage festgehalten werde, wäre die Groupe Mutuel für eine schweizweite Einführung d.h. entweder Minderheit zur Vorlage oder die Minderheit II. Statt die Vorlage weiterzuverfolgen, sollten regelmässig Sensibilisierungskampagnen in der Bevölkerung durchgeführt werden, um über Alternativen zur Inanspruchnahme von Notdiensten zu informieren.
Die Medizinaltarif-Kommission UVG (MTK) lehnt die Vorlage ab. Ob eine Bagatelle vorliege, könne nur ein Arzt oder eine Ärztin beurteilen. Der administrative Aufwand bei Leistungserbringern und Kostenträgern würde erhöht. Zudem wären bei einem Wechsel der Fallanerkennung zwischen OKP, UV, MV oder IV Rückabwicklungen notwendig. Aufgrund des Selbstbehaltes und der Franchisen in der OKP wären von der Notfallgebühr in erster Linie Personen mit einem erheblichen Grundleiden betroffen. Für Personen mit geringen OKP-Leistungen pro Jahr ergäbe sich keine Änderung der finanziellen Belastung. Um die Spitalnotaufnahme zu entlasten, sollten alternative Versorgungsmodelle geprüft werden, wie die Förderung von integrierten Versorgungsmodellen, Triage-Systeme und telemedizinische Dienste. Grundversorgungsnahe Leistungserbringer, wie Hausarztpraxen und Apotheken sollten besser eingebunden werden. Patienten und Patientinnen, die wiederholt die Spitalnotfallaufnahme aufsuchen, sollten gezielt über Alternativen informiert werden.
4.1.9 Patientinnen, Benutzerinnen
Pro-salute lehnt die Vorlage ab. Eine finanzielle Bestrafung gefährde die Gesundheit der Bevölkerung, insbesondere von jenen Menschen mit geringer Gesundheitskompetenz. Eine Gebühr würde viele Patienten und Patientinnen im Fall eines medizinischen Notfalls noch mehr verunsichern. Mit einer «Bagatellgebühr» verliere man in einem Notfall wertvolle Minuten, weil zuerst mit der Hausarztpraxis, der Apotheke oder der telemedizinischen Stelle Kontakt aufgenommen und Rücksprache genommen werden müsste. Alternativ sollte bei der eigentlichen
10 Per 2025 sind die beiden Branchenverbände Santésuisse und Curafutura im Branchenverband prio.swiss vereint. Im Rahmen der Vernehmlassung zu dieser Vorlage haben Santésuisse und Curafutura noch zwei separate Stellungnahmen eingereicht. 17/38