Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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und Fachkräftemangel, ungenügende Anzahl in der Schweiz ausgebildeter Ärzte und Ärztinnen sowie die mangelnde Gesundheitskompetenz der Bevölkerung) anzugehen. Zudem könne die Vorlage vulnerable Gruppen wie Personen aus sozioökonomisch benachteiligten Verhältnissen benachteiligen und langfristig höhere Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Die FMH bezweifelt die Verhältnismässigkeit und die Wirkung der Vorlage. Zudem sei die Lenkungswirkung sowohl in quantitativer als auch in qualitativer Hinsicht sehr schwach und stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand. Die FMH geht davon aus, dass der Zusatzaufwand die zu erreichenden Spareffekte übersteigen würde. Die «erwünschte» Wirkung, dass kranke Personen die Spitalnotaufnahme nicht aufsuchen, würde sich ins Gegenteil verkehren. Die «Einsparung», die bei einer sozial schwächeren Person erzielt werde, könnte sich durch spätere teurere Behandlungskosten rächen. Des Weiteren macht die FMH darauf aufmerksam, dass Apotheker und Apothekerinnen grundsätzlich nicht befähigt seien, umfassende Diagnosen zu stellen, gestützt auf welche ein Patient oder eine Patientin in die Notaufnahme eines Spitals überwiesen werden müsse. Es bestehe daher das Risiko, dass Apotheker und Apothekerinnen im Rahmen der niederschwelligen Behandlung Patienten und Patientinnen voreilig und unnötigerweise in die Notaufnahme überwiesen, was dem Sinn der neuen Regelung widersprechen würde. Umgekehrt bestehe die Gefahr, dass die Notfallsituation unterschätzt werde und eine Überweisung nicht gewährt würde. Die Triage von Notfallsituationen erfordere jedenfalls ärztliche Erfahrung, wo diese fehle oder aus Effizienz- und Kostengründen an weitere Gesundheitsberufe delegiert werde, resultiere ein Qualitätsproblem und die Patientensicherheit werde gefährdet. Die FMH weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die angelsächsischen Länder mit den Physician Associates bereits negative Erfahrungen gemacht hätten. Sollte sich die Kommission trotz allem für eine Einführung einer Erhöhung des Höchstbetrages des Selbstbehaltes oder für die Einführung eines Zuschlages zum Selbstbehalt entscheiden, spricht sich die FMH, für eine schweizweite Ausgestaltung und Einführung aus, andernfalls wären Missverständnisse vorprogrammiert. Patienten und Patientinnen könnten zudem auf die Spitalnotaufnahme eines anderen Kantons ausweichen, der die Regelung nicht eingeführt hat. Krankenkassen, Spitalnotaufnahmen und Überweisungsbefugte müssten zusätzlich prüfen, in welchem Wohnkanton der Patient oder die Patientin wohnhaft sei und ob die Regelung deshalb anwendbar sei oder nicht. Die FMH schlägt alternativ zur Vorlage die Förderung von hausärztlichen Notfallpraxen vor, um eine effizientere und kostengünstigere Triage von Patienten und Patientinnen zu ermöglichen sowie begleitende Massnahmen, wie beispielsweise bessere Kommunikation und Förderung der Gesundheitskompetenz. Schliesslich empfiehlt die FMH eine räumlich und zeitlich begrenzte Pilotstudie.
Die Föderation der Schweizer Psychologinnen und Psychologen (FSP) fordert, dass psychiatrische Notfälle von der Einführung jeglicher Notfallgebühr ausgenommen werden. Sie warnt, dass eine Gebühr den Zugang zu dringend benötigter psychotherapeutischer Hilfe erschweren würde, insbesondere für einkommensschwache und akut gefährdete Personen. Die FSP betont, dass bereits heute psychotherapeutische Hilfe oft zu spät und erst bei fortgeschrittenen Störungen in Anspruch genommen werde. Dies könne in Notfällen lebensbedrohlich sein.
Die Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe) lehnen die Vorlage ab und weisen auf ähnliche Initiativen, wie die Managed Care-Vorlage und die Motion 09.3623 zur verstärkten Eigenverantwortung hin, welche gescheitert seien. Die vorliegende Vorlage wird als wenig effektiv angesehen, da der Anteil der Bagatellfälle in Notaufnahmen ohnehin gesunken sei und eine klare Definition dieser Fälle fehle. Nur eine kleine Gruppe der Versicherten seien von der Massnahme gemäss Vorlage betroffen. Der Aufwand für die Leistungserbringer würde hingegen übermässig erhöht. Die Hoffnung, dass Bagatellfälle von Hausärzten übernommen würden, sei problematisch, da der Ärztemangel weiter zunehme. Zusätzlich führten neue Bundesgerichtsentscheidungen zu einer weiteren Verschärfung der Situation. Ähnliche Massnahmen in anderen Ländern wie Deutschland und Österreich seien ohne Erfolg wieder abgeschafft worden. Statt einer finanziellen Abschreckung fordern die mfe, dass die Gesundheitskompetenz der Patienten und Patientinnen gefördert werde. Die Kantone sollen in diesem Zusammenhang Programme zur besseren Aufklärung und Prävention entwickeln.
Der Verband die Spitäler der Schweiz (H+) lehnt die Vorlage ab. Es sei fraglich, ob aufgrund der Doppelbelastung durch die Konsultation der überweisenden Stelle nicht Mehrkosten generiert würden. Auch wenn die Notaufnahme im konkreten Fall die richtige Wahl gewesen