Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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1 Ausgangslage
Die Inanspruchnahmerate von Spitalnotaufnahmen steigt regelmässig an, was die Arbeitslast des Medizinal- und Pflegepersonals erhöht und die Wartezeiten verlängert. Aufgrund dieser Feststellungen ist die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) der Ansicht, dass gehandelt werden muss, um die Überlastung der Spitalnotaufnahmen zu reduzieren und damit den reibungslosen Betrieb eines wesentlichen Bestandteils des schweizerischen Gesundheitssystems zu gewährleisten.
Die parlamentarische Initiative 17.480 (Weibel) Bäumle «Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme» (pa. Iv. (Weibel) Bäumle) verlangt die Einführung einer «Gebühr» für Bagatellfälle, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen und so die Bagatellfälle vom Gang in die Notaufnahme abzuhalten und einer angemesseneren und kostengünstigeren Versorgung zuzuführen. Die Kommission hat die Vereinbarkeit einer solchen Lösung mit den Verfassungsbestimmungen analysiert und mehrere Umsetzungsoptionen geprüft. Nach eingehenden Beratungen hat sie in einer gezielten Erhöhung der Kostenbeteiligung der Versicherten eine pragmatische Lösung gefunden.
Mit dieser Vorlage sollen die Kantone die Kompetenz erhalten, den jährlichen Höchstbetrag des Selbstbehalts bei jeder Konsultation der Spitalnotaufnahme um 50 Franken zu erhöhen. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwangere und Kinder sowie Personen mit einer schriftlichen Überweisung durch einen Arzt oder eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin oder einen Apotheker oder eine Apothekerin. Durch das finanzielle Lenkungselement sollen die Versicherten davon abgehalten werden, bei leichten Fällen die Spitalnotaufnahme aufzusuchen. Für die Umsetzung dieser Regelung muss ein neuer Artikel 64 Absatz 3bisins Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)1 aufgenommen werden.
Eine Minderheit (Crottaz, Brenzikofer, Gysi Barbara, Hess Lorenz, Marti Samira, Meyer Mattea, Piller Carrard, Roduit, Weichelt, Wyss) beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Der Leserlichkeit halber wird diese Minderheit im vorliegenden Ergebnisbericht Minderheit Nichteintreten genannt.
Eine weitere Minderheit (Nantermod, Dobler, Sauter, Silberschmidt) beantragt, auf die Delegation an die Kantone zu verzichten. Damit würde die Erhöhung des Höchstbetrags des Selbstbehalts schweizweit eingeführt. Diese Minderheit wird im vorliegenden Ergebnisbericht Min-
derheit zur Vorlage genannt.
Die Minderheit I (Glarner, Aellen, Aeschi Thomas, Amaudruz, Bircher, de Courten, Gutjahr, Sauter, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann) beantragt, dass bei jedem Aufsuchen der Spitalnotaufnahme einen Zuschlag von 50 Franken auf den Selbstbehalt erhoben wird. Ausgenommen von dieser Regelung sind Schwangere und Kinder sowie Personen mit einer Überweisung durch einen Arzt oder eine Ärztin, ein Zentrum für Telemedizin oder einen Apotheker oder eine Apothekerin. Die Kompetenz zur Einführung des Zuschlags soll den Kantonen übertragen werden. Diese Minderheit wird im vorliegenden Ergebnisbericht Minderheit I genannt.
Die Minderheit II (Nantermod, Dobler, Sauter, Silberschmidt) unterstützt den Zuschlag zum Selbstbehalt gemäss der Minderheit I. Sie beantragt, auf die Delegation an die Kantone zu verzichten. Damit würde die Erhöhung des Höchstbetrags des Selbstbehalts schweizweit eingeführt. Diese Minderheit wird im vorliegenden Ergebnisbericht Minderheit II genannt.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertungsgrundsätze
Am 27. September 2024 eröffnete die Kommission das Vernehmlassungsverfahren zur Vorlage, welche zur Umsetzung der pa. Iv. (Weibel) Bäumle ausgearbeitet wurde. Die Vernehmlassung dauerte bis zum 10. Januar 2025.
1 SR 832.10. 3/38