Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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eine Notfallpraxis, dies zur effizienten und effektiven Behandlung von weniger schwerwiegenden Notfällen. Gerade in einer Zeit des Hausärztemangels würden diese Notfallpraxen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung der Gesundheitsversorgung der Bevölkerung leisten. Es sei ungerecht und nicht zielführend, wenn Patienten und Patientinnen, welche in entsprechenden Notfallpraxen in Spitälern behandelt würden, mit einer Gebühr belastet würden, hingegen Patienten und Patientinnen, welche in einer hausärztlichen Sprechstunde behandelt würden, nicht. Im Kanton Graubünden werde der Notfalldienst der Hausärzte und Hausärztinnen bei zunehmendem Hausarztmangel vielerorts zusammen mit den Spitälern der Gesundheitsversorgungsregionen organisiert. Zudem sehe die kürzlich in Vernehmlassung gegebene Teilrevision des Krankenpflegegesetzes im Kanton Graubünden die Möglichkeit der Umwandlung der Spitäler in ambulante Gesundheitszentren vor. Die Spitäler leisteten und würden auch zukünftig einen wichtigen Beitrag zur dezentralen Gesundheitsversorgung der Bevölkerung des Kantons Graubünden, insbesondere auch in Notfallsituationen, leisten. Insofern seien die Notfallstationen der Spitäler wichtige Pfeiler der 24/7 Notfallversorgung der Bündner Bevölkerung. Es dürfe nicht sein, dass Patienten und Patientinnen mit einer Erhöhung des Selbstbehaltes bestraft würden.
Die Klinik für Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit (Forel Klinik) lehnt die Vorlage ab. Sie sei nicht praktikabel und verfehle das Ziel. Zur Erarbeitung eines neuen Vorschlages wird eine Arbeitsgruppe vorgeschlagen.
Die Gesellschaft der Ärztinnen und Ärzte am Zürichsee (GAZ) lehnt die Vorlage ab, da sie zu hohem administrativem Aufwand führe, wenig Lenkungseffekt habe und besonders sozial schlechter gestellte Gruppen benachteiligen könnte. Stattdessen wird eine Stärkung der hausärztlichen Notfallversorgung sowie gezielte Informations- und Präventionsmassnahmen als sinnvoller erachtet. Eine Pilotstudie und eine bundesrechtliche Regelung würden helfen, die Auswirkungen und die praktische Umsetzbarkeit besser zu prüfen.
Die Vereinigung Kinder- und Jugendärztinnen Zürich (vkjz) unterstützt die Stellungnahme der FMH. Ergänzend führt diese an, dass pädiatrische Patienten knapp 40 % aller Notfallkonsultationen ausmachen würden. Nicht alle hilfesuchenden Eltern könnten nur telefonisch beraten werden. In vielen Fällen sei eine Konsultation vor Ort notwendig. Als Alternative schlägt die kjz die Schaffung einer qualitativ hochstehenden, nationalen telefonischen Triage- und Beratungsstelle sowie die Sicherstellung einer angemessenen Entschädigung der ärztlichen Tätigkeit im Notfalldienst und damit die Förderung des kinder- und hausärztlichen Notfalldienstes in den Arztpraxen vor.
Die Médecins Fribourg (MFÄF) lehnt die Vorlage ab. Die Vorlage gefährde vor allem vulnerable Personen. Als Alternative seien die hausärztlichen Notfallpraxen zu fördern. Das Grundübel sei die fehlende Kapazität bei den bestehenden Hausärzten und Hausärztinnen.
Die Stiftung medizinische Notrufzentrale (MNZ) lehnt die Vorlage ab. Die MNZ müsste bei einer Annahme neu jährlich über 8.000 schriftliche Überweisungen verfassen, was den Triage Prozess unnötig verlangsamen und verteuern würde. Da nur ärztliches Personal diese Überweisungen ausstellen dürfe, müsste die MNZ ihren Personalbestand um 10 % erhöhen, was zu höheren Kosten und ineffizientem Ressourceneinsatz führen würde, ohne medizinischen Nutzen zu bieten. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass Hausärztliche Notfallpraxen (HNP) in vielen Spitälern bereits die Notaufnahmen entlasten würden. Die Vorlage wird zusammenfassend als unnötig und ineffizient betrachtet. Der administrative Aufwand werde erhöht und bestehende wirksame Lösungen wie die Hausärztliche Notfallpraxen nicht berücksichtigt.
Die Notfallpflege Schweiz lehnt die Vorlage ab und unterstützt die Stellungnahme der SBK. Die Vorlage würde vor allem vulnerable Menschen treffen. Es sei stattdessen das Pflegepersonal als gute Ressource zu fördern, um eine gute Erstversorgung zu garantieren. Eine Verzögerung in der medizinischen Pflege aufgrund von finanziellen Überlegungen könne gefährlich sein. Statt die Vorlage weiter zu verfolgen, seien konkrete Alternativen zu prüfen.
Die Schweizerische Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie (SGPP) lehnt die Vorlage ab und warnt, dass eine Notfallgebühr besonders gefährdete Gruppen wie Menschen mit psy-