Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/84: 17.480 n Pa. Iv. (Weibel) Bäumle. Gebühr für Bagatellfälle in der Spitalnotfallaufnahme · 38 Seiten
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Der Kanton UR schliesst sich der Stellungnahme der GDK an und führt ergänzend aus, dass die Vorlage zu mehr haftpflichtrechtlichen Klagen führen könnte, wenn Patienten und Patientinnen Komplikationen erlitten, weil sie aufgrund der Einschätzung der überweisenden Stelle keine Spitalnotaufnahme aufgesucht hätten.
Der Kanton VD führt aus, dass Spitalnotaufnahmen eine zentrale Rolle im Gesundheitssystem spielen. Es sei Aufgabe der Spitäler die Triage, die Beurteilung und die Behandlung durchzuführen. Die Diagnose und die medizinische Anamnese müsse von Notärzten und Notärztinnen durchgeführt werden, die den Schweregrad des medizinischen Problems bestimmen. Auch harmlose Erkrankungen könnten sich als schwerwiegend erweisen, weshalb eine finanzielle Strafe keinesfalls von der Konsultation abhalten sollte. Die Einführung einer Gebühr würde einen zusätzlichen Verwaltungsaufwands und Ressourcenbedarf der Spitäler generieren. Die Verpflichtung, eine schriftliche Bestätigung der Überweisung einzuholen, würde zudem einen zusätzlichen Verwaltungsaufwand für die Spitäler bedeuten. Des Weiteren würde die Vorlage den Zugang zur Gesundheitsversorgung für einen Teil der Bevölkerung zusätzlich erschweren. Darüber hinaus berücksichtige die Vorlage die Schwierigkeit nicht, einen Hausarzt oder eine Hausärztin zu finden. Schliesslich werde nicht bedacht, dass sich der Kanton VD bereits konsequent bemühe, die Patienten und Patientinnen im Notfall an eine geeignete Stelle zu verweisen.
Der Kanton VS führt aus, dass die Einführung einer Gebühr für Bagatellfälle weder den Bedürfnissen der Patienten und Patientinnen noch den Qualitätsanforderungen unseres Gesundheitssystems entspreche. Die Spitalnotaufnahmen stellten einen Grundpfeiler unseres Gesundheitssystems dar, indem sie einen diskriminierungsfreien Zugang zur Gesundheitsversorgung gewährleisteten. Durch die in der Vorlage vorgesehene Einführung von Zugangsbeschränkungen werde ein ungleicher Zugang zur Gesundheitsversorgung erreicht. Zudem führe diese zu einer erheblichen administrativen Belastung für die Angehörigen der Gesundheitsberufe, ohne ein Einsparungspotenzial aufzuweisen. Der vorgesehene Ansatz werde zwar eine abschreckende Wirkung haben und die Patienten und Patientinnen würden auf andere Gesundheitsstrukturen wie Arztpraxen, telemedizinische Zentren und Apotheken verwiesen. Mehrere dieser Strukturen seien jedoch bereits stark ausgelastet. Seit einem Jahr führe der Kanton VS Informationskampagnen durch, um die Nutzung alternativer Lösungen bei nicht lebensbedrohlichen Notfällen zu fördern, beispielsweise die medizinische Regulierung per Telefon oder die Nutzung von Gesundheits-Apps. Obwohl diese Sensibilisierungsmassnahmen noch nicht ihr volles Potenzial entfaltet hätten, würden sie dazu beitragen, den Druck auf die Spitalnotaufnahmen zu verringern und gleichzeitig sicherzustellen, dass Patienten und Patientinnen bei Bedarf sofort Zugang zu medizinischer Versorgung hätten.
4.1.2 Politische Parteien
Die SP lehnt die Vorlage ab, da sie absolut wirkungsfrei sei und zu Mehrkosten führe, statt Kosten zu sparen. Zudem schaffe sie eine Ungleichheit zwischen Personen die KVG oder UVG versichert seien. Die SP führt aus, dass bekannt sei, dass nur zirka 10 % der Versicherten die Franchise sowie den maximalen Selbstbehalt von 700 Franken erreichen würden. Nur diese Personen würden eine Wirkung spüren, und zwar auch nur dann, wenn sie nicht zuvor eine schriftliche Überweisung eingeholt hätten. Die SP geht davon aus, dass es ein Leichtes sei, eine solche Überweisung zu erhalten. Kaum ein Leistungserbringer würde sich – hauptsächlich aus Angst vor juristischen Konsequenzen – weigern, eine Überweisung auszustellen. Zudem könne die versicherte Person auch bei einem anderen Leistungserbringer versuchen, eine Überweisung zu erhalten. Die erwarteten Kosteneinsparungen dürften des Weiteren in keinem Verhältnis zu den administrativen Mehrkosten stehen, die auf die zuweisenden Leistungserbringer sowie die Spitäler zukommen würden. Dass der Anstieg der Kosten im Gesundheitswesen vor allem auf das Verhalten der Patienten und Patientinnen zurückzuführen sei, sei ein Irrglaube. Eine Studie von Helsana8 würde zeigen, dass leichten Fällen in den Spitalnotaufnahmen über die letzten zehn Jahre hinweg zurückgegangen sei, nämlich von 10 % (2014) auf 7 % (2023). Hinzu komme, dass die hohe Rate der Inanspruchnahme meistens auf Mehrfachnutzer und Mehrfachnutzerinnen zurückzuführen sei. Die SP ortet das Problem des «unrechtmässigen» Aufsuchens der Spitalnotaufnahme in der mangelnden Informationslage
8 https://standpunkt.helsana.ch/de/bagatellfaelle-in-der-notfallstation. 10/38