Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
ermöglicht, Fehlentscheide oder ein Fehlverhalten des Generaldirektors der WHO zu überprüfen, sowie einen weiteren Vorbehalt gegen gewisse Anpassungen, für die die Massnahmen der WHO nur dann annehmbar wären, wenn sie keine Interessenkonflikte mit dem Schweizer Recht beinhalten.
Die Mitte äussert sich nicht zu den beiden Varianten.
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete
Keine
Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft
Der SGB begrüsst die Anpassungen und betont die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit und der Solidarität, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Gesundheitsressourcen für ärmere Länder. Er sieht die Anpassungen als wichtig für den globalen Gesundheitsschutz und unterstützt präventive Massnahmen am Arbeitsplatz. Der SGB spricht sich zudem für Variante 1 bezüglich der Anpassungen über die Risikokommunikation aus.
Economiesuisse unterstützt die Anpassungen. Die Organisation begrüsst, dass die geänderten IGV sowohl die Präventions- und Vorbereitungskapazitäten umfassen. Sie nimmt zu einigen spezifischen Bestimmungen Stellung (vgl. unten Punkte 4.3 und 4.8). Sie fordert, dass im Rahmen der Umsetzung der Anpassungen im Zusammenhang mit Artikel 13 IGV der Schutz des geistigen Eigentums und der Zugang zu Gesundheitsprodukten für die Schweiz nicht eingeschränkt werden. Kritisch sieht sie den Begriff «gerechter Zugang» zu Gesundheitsprodukten, den sie klarer definiert haben möchte. Sie begrüsst, dass kein neuer Fonds eingerichtet wurde. Economiesuisse äussert sich nicht zu den beiden Varianten bezüglich der Anpassungen über die Risikokommunikation.
Der SAV hat auf eine Stellungnahme verzichtet, da economiesuisse das Thema bereits behandelt hat.
Der SGV unterstützt die Anpassungen. Er begrüsst die Entscheidung, keinen neuen Fonds für die Umsetzung der IGV zu schaffen, und fordert auch, dass die Schweiz ihre Souveränität in der Gesundheitspolitik wahrt. Er bevorzugt die Variante 2 bezüglich der Handhabung von Fehlinformationen, um die Meinungsfreiheit zu schützen.
Weitere interessierte Kreise
Die folgenden weiteren interessierten Kreise, die sich zu den vorgeschlagenen Anpassungen der IGV geäussert haben, unterstützen diese. Zwei Teilnehmende verzichten auf eine Stellungnahme.
Der Flughafen Genf nimmt die vorgeschlagenen Anpassungen der IGV mit Interesse zur Kenntnis.
Der Flughafen Zürich unterstützt die Anpassungen der IGV. Er ist der Ansicht, dass der Prozess zur Anpassung der IGV eine wertvolle Gelegenheit ist, um Lehren zu ziehen und die Koordination und Kommunikation im Falle einer künftigen Pandemie effektiv zu organisieren. Er spricht sich für ein flexibleres und pragmatischeres Management von Gesundheitskrisen aus, das die wirtschaftlichen und logistischen Erfordernisse der Luftfahrt respektiert. Er unterstreicht, dass die Vertragsstaaten in der Lage sein müssen, eigenständig und risikobasiert agieren zu können. Der Flughafen soll auch in Krisenzeiten offenbleiben, um die nationale Versorgung und internationale Lieferketten zu sichern. Gesundheitsmassnahmen sollen nur das notwendige Minimum umfassen, ohne unnötige Gepäckuntersuchungen. Zudem wird eine zeitlich befristete Quarantäne für Beförderungsmittel unterstützt. Kernkapazitäten sollten im Notfall schnell bereitgestellt werden können und Entscheidungen im Bereich der Luftfahrt