Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

Economiesuisse ist einverstanden mit einem koordinierenden Finanzierungsmechanismus, lehnt jedoch eine Auswirkung auf Budgetbeschlüsse der Schweiz ab und begrüsst den Verzicht auf einen neuen Fonds, der finanzpolitisch unter Umständen für das Land stark ins Gewicht gefallen wäre.

Der SGV begrüsst den Entscheid, keinen neuen Fonds für die Finanzierung der Umsetzung der IGV vorzusehen. Er nimmt die Einführung eines koordinierenden Finanzierungsmechanismus zur Kenntnis und weist darauf hin, dass es für ihn von entscheidender Bedeutung ist, dass dieser Mechanismus keine finanziellen oder budgetpolitischen Folgen für Bund oder Kantone hat.

Swissnoso befürwortet die Einrichtung eines solchen internationalen Finanzinstruments, und weist darauf hin, dass es keine Auswirkungen auf das Budget der Schweiz habe.

Weitere Organisationen, Vereine und Bürgerinnen und Bürger ausserhalb der Liste

befürchten, dass mit dem neuen Finanzierungsmechanismus erheblich höhere finanzielle Mittel für die Vorbereitung und Bekämpfung von Pandemien aufgewendet werden müssen als bisher. Sie sehen den neuen Mechanismus u.a. als Umgehung der WHO-Verfassung und Verletzung der Souveränität der Eidgenossenschaft und der Kantone.

4.9 Verhältnis Bund/Kantone

Die Kantone UR und SH betonen, dass die Anpassungen nicht zu Kompetenzeinschränkungen für die Kantone führen dürfen. SH ist zudem der Ansicht, dass die Anpassungen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene auslösen sollten.

Der Kanton GL geht davon aus, dass sich die Anpassungen nicht auf die kantonalen Kompetenzen auswirken, und schliesst sich der Stellungnahme der GDK an. Diese unterstützt die Stärkung der Kernkapazitäten auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene im Bereich der Prävention, der Überwachung sowie der Vorbereitung und Reaktion auf Gefahren für die öffentliche Gesundheit.

Die GDK nimmt an, dass die Anpassungen der IGV die Souveränität der Kantone hinsichtlich ihrer eigenen Gesundheitspolitik nicht einschränken und mit keinerlei gesetzgeberischem Handlungsbedarf auf kantonaler Ebene verbunden sind.

Der SVP zufolge würden die Anpassungen zu Kompetenzverlusten und neuen kantonalen Verpflichtungen im Bereich der öffentlichen Gesundheit und der Wirtschaft mit erheblichen finanziellen Auswirkungen führen. Die Kantone würden angehalten, ihre Infrastruktur hinsichtlich Überwachung, Kontrollmassnahmen gegenüber der eigenen Bevölkerung und Beschaffung bestimmter Pandemie- und Gesundheitsprodukte auszuweiten. Zudem hätten die Kantone dabei keine Korrektur- oder Widerspruchsmöglichkeit.

4.10 Weitere Punkte

Es folgt eine Übersicht weiterer in den Stellungnahmen der Liste hervorgebrachter Punkte:

Souveränität und Autonomie:

Mehrere Kantone (BE, BL, AI, LU, SO) bestehen auf der Notwendigkeit, die nationale Souveränität im Bereich der Gesundheitspolitik und der Krisenbewältigung zu wahren, und heben hervor, dass die Anpassungen diese Autonomie nicht einschränken dürfen, insbesondere in Krisenzeiten.

Der Kanton ZH schlägt zur besseren gesellschaftlichen Akzeptanz der Anpassungen eine stärkere Einbindung des Parlaments vor.