Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

In einzelnen Stellungnahmen ausserhalb der Liste wird die Sorge geäussert, dass die Anpassungen wirtschaftliche Hindernisse schaffen könnten. Sie befürchten insbesondere einen zu weitreichenden Eingriff in den freien Markt und in die Autonomie der Kantone im Gesundheitsbereich.

Mehrere Vereine ausserhalb der Liste befürchten zudem, dass ein erleichterter Zugang zu relevanten Gesundheitsprodukten auch mit einer Anwendung von Zell- und Gentherapien einhergeht, ohne klare Richtlinien für Effektivität und Sicherheit.

Risikokommunikation und Umgang mit Fehlinformationen (Anlage 1, Teil A):

NB: Diese Thematik wird auch im Hinblick auf einen allfälligen Vorbehalt der Schweiz in Kapitel 5 unten behandelt.

Der Kanton GE betont, dass es wichtig ist, Fehl- und Desinformationen im Bereich der öffentlichen Gesundheit vorausschauend zu begegnen.

Die Kantone UR und LU unterstützen eine objektive Kommunikation des Staates, wobei aber gleichzeitig die Meinungsäusserungsfreiheit gewahrt werden soll. Der Kanton LU ist der Ansicht, dass das BAG für die Risikokommunikation und auch für den Umgang mit Fehlinformationen zuständig sein sollte. Der Kanton ZG unterstützt den Ansatz, dass das BAG die Risikokommunikation im Rahmen der schweizerischen Gesetzgebung über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten übernehmen soll.

Die Kantone ZH, TI und NE äussern Vorbehalte gegenüber dem Umgang mit Desinformation, da sie befürchten, dass dies die Meinungsäusserungsfreiheit beeinträchtigen könnte, und betonen, dass es insbesondere auf kantonaler Ebene an Mitteln für eine wirksame Überwachung mangelt. Der Kanton NE empfiehlt eine zentrale Koordination, um eine einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Der Kanton BE kritisiert, dass die WHO mit den IGV-Anpassungen mehr Einfluss auf die Informationskontrolle nehmen könnte. Abweichende Informationen könnten als Desinformation eingestuft und bekämpft werden, was einen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit darstellt.

Die SVP und die EDU lehnen die Anpassungen zum Umgang mit Fehl- und Desinformation ab, da die Meinungsäusserungsfreiheit dadurch unter dem Vorwand der Bekämpfung von Fehlinformationen erheblich eingeschränkt würde.

Mehrere Vereine und Organisationen, Bürger und Bürgerinnen ausserhalb der Liste

befürchten mit dem vorgeschlagenen Umgang mit Fehl- und Desinformation Zensur und Einschränkung wissenschaftlicher Debatten, der Meinungs- und Informationsfreiheit.

Unterstützung der Flughafenkapazität (Anlage 1, Teil B):

Der Flughafen Zürich unterstützt die Stärkung der Kernkapazitäten an den Flughäfen für den Fall von Gesundheitsnotlagen, wobei der Bund die Finanzierung übernehmen sollte.

4.4 Empfehlungen der WHO (Art. 15–19)

Der Kanton BE erwähnt keine spezifische Anpassung der Artikel 15–19, spricht sich jedoch gegen eine Ausweitung der Befugnisse des Generaldirektors der WHO aufgrund von Empfehlungen aus, selbst wenn diese nicht bindend sind, da sie einen Eingriff in die Souveränität der Mitgliedsländer darstellen würden.

Die SVP erwähnt keine spezifische Anpassung der Artikel 15–19, ist jedoch besorgt über die Empfehlungen der WHO, die ihrer Meinung nach de facto für die Mitgliedstaaten bindend würden.