Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
Zustimmung Verzicht auf Ablehnung Stellungnahme Variante6 V1 V2 n/a
Kantone BL, FR, LU, SH, SG, UR, AG, NE, TI, ZH AA, AI, BS, GE, GL, GR, OW BE
VD, ZG NW, SO, TG, VS, SZ
Parteien SPS EVP, GRÜNE Die Mitte EDU, SVP, SVP Kanton Zug
Gesamtschweizerische Walterswil (SO) Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische SGB SGV economiesuisse SAV Dachverbände der Wirtschaft Weitere Organisationen KomABC, NEK, Flughafen Zürich AG, GDK, GST, Inselspital Interpharma
Swissnoso Genève Aéroport,
pharmaSuisse,
scienceindustries, SGInf,
Swiss TPH, SDV
Vereine und Organisationen 4 Organisationen7 24 Organisationen / Vereine 8 ausserhalb der Liste
Einzelpersonen ohne oder Bürgerbriefe ohne und mit Vorlagen
gemäss Vorlagen ABF 1 bis 6, Sammelbrief schweiz-
macher
Von den 51 eingegangenen Stellungnahmen, deren Trägerschaft sich entweder auf der Liste der Vernehmlassungsadressaten oder auf der generellen, von der Bundeskanzlei publizierten Liste finden, stimmen 41 Teilnehmende den Anpassungen der IGV zu. Davon bevorzugen 13 die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante eins, acht die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 2 und 20 äussern sich nicht dazu. Vier Teilnehmende verzichten auf eine Stellungnahme. Sechs Teilnehmende lehnen die Anpassungen der IGV ab.
24 der 28 Organisationen und Vereine ausserhalb der Liste der Vernehmlassungsadressaten lehnen die Anpassungen der IGV ab, vier Organisationen befürworten sie. Die 1797 Bürgerinnen und Bürger, die sowohl mit als auch ohne Vorlagen Stellung bezogen haben, lehnen die Anpassungen ebenfalls ab.
3.2 Überblick
Insgesamt gingen 1876 Stellungnahmen über die offizielle E-Mail-Adresse der Vernehmlassung oder auf dem Postweg beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) ein. Im Folgenden werden nur die allgemeinen Positionen aufgeführt. Die Argumente für und gegen die Anpassungen werden für jede Kategorie in den Kapiteln 3.2.1 und 3.2.2 ausgeführt.
Kantone
6V1/V2: Der Bundesrat schickt die folgenden zwei Varianten betreffend die Anpassungen in Teil A, Absatz 2 Buchstabe c Ziffer vi und Absatz 3 Buchstabe i der Anlage 1 über die Risikokommunikation (siehe Ausführungen unter Ziff. 3.2 zu Anlage 1) in die Vernehmlassung:
Variante 1 (V1): Diese Anpassungen können von der Schweiz vorbehaltlos gutgeheissen werden, da eine objektive Information im Sinne von Artikel 9 EpG, die den in der BV und in der Europäischen Menschenrechtskonvention13 (EMRK; SR 0.101) verankerten Grundrechten Rechnung trägt, die Umsetzung der Kernkapazitäten gemäss Teil A Absatz 2 Buchstabe c Ziffer vi und Absatz 3 Buchstabe i von Anlage 1 erlaubt.
Variante 2 (V2): Diese Anpassungen können mit einem Vorbehalt betreffend die ausdrückliche Erwähnung «einschliesslich des Umgangs mit Fehl- und Desinformationen» in Teil A Absatz 2 Buchstabe c Ziffer vi und Absatz 3 Buchstabe i der Anlage 1 gutgeheissen werden.
7Pour Demain, Freikirchen.ch, l'Alliance évangélique suisse (AES), Taskforce Culture
8Aktionsbündnis freie Schweiz, Aktionsbündnis Urkantone, Aufrecht-Zürich, Bürger fragen nach, Bürger für Bürger, Bündnis «Frye Schwyzer»,
Dialog Globale Gesundheit, GastroSuisse, Genossenschaft Zaccaria, HelvEthica Ticino, Human Life International Schweiz, IG Familie 3plus,
Integrale Politik, Linksbündig, MASS-VOLL!, Mouvement Fédératif Romand, Politbeobachter, schweiz-macher, Stiftung TRIGON, Stiftung Zukunft CH, Überparteiliches Komitee des Kantons Graubünden zur Wahrung von Selbstbestimmung und Souveränität der Schweiz, Vereinigung
katholischer Ärzte der Schweiz, Verfassungsbündnis Schweiz, Wohnbaugenossenschaft Trigon.