Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

Die SVP warnt vor einschneidenden Massnahmen, die ohne vorgängige Genehmigung durch die Bundesversammlung durchgesetzt werden. Ferner äussert sie Bedenken bezüglich des Pandemieabkommens der WHO, von dem ihrer Meinung nach die grossen Pharmaunternehmen profitieren würden, zum Nachteil der demokratischen Kontrolle.

Internationale Solidarität und Gerechtigkeit:

Die SPS hebt die Bedeutung internationaler Solidarität hervor, insbesondere für Länder mit schwächeren Gesundheitssystemen, um einen gleichberechtigten Zugang zu den notwendigen Ressourcen und Informationen zu gewährleisten.

Die EVP betont die Notwendigkeit, Menschenrechte und Grundfreiheiten bei Gesundheitsfragen zu wahren, sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene.

Bewältigung von Gesundheitskrisen und Rolle lokaler Akteure:

Der Flughafen Zürich lehnt einen einheitlichen Ansatz ab und plädiert für Massnahmen, die regionalen Gegebenheiten angepasst sind und die Souveränität der Staaten wahren.

Verdi del Ticino weisen auf das Fehlen eines Mechanismus hin, nach dem Fehlentscheide des Generaldirektors der WHO, insbesondere in Notlagen, revidiert werden könnten.

GastroSuisse setzt sich für eine Krisenbewältigung ein, die auf der Autonomie und Anpassung vor Ort beruht, und ist der Meinung, dass länderspezifische, flexible Lösungen erforderlich sind, die den lokalen Begebenheiten entsprechen.

Verbesserte Gesundheitsversorgung:

Der SGV plädiert für niederschwelligere Regelungen bei der Herstellung von Desinfektionsmitteln und der Durchführung von Impfungen ausserhalb der Räumlichkeiten von Apotheken und Drogerien, um den Zugang zu vorbeugenden Massnahmen zu verbessern.

Der SDV unterstützt eine stärkere Einbindung der Drogerien in die Bewältigung von Gesundheitskrisen und empfiehlt gesetzliche Anpassungen, damit Impfungen künftig nicht nur in Apotheken, sondern beispielsweise auch in Heimen vorgenommen werden können.

Weitere Punkte:

PharmaSuisse verweist auf Ihre Stellungnahme im Rahmen der Teilrevision des Epidemiengesetzes in Bezug auf die Einführung eines fälschungssicheren, elektronischen Impfnachweises.

Verschiedene Organisationen und Vereine ausserhalb der Liste kritisieren, dass die Aufgaben der IGV bereits durch das EpG gedeckt sind, dass die vagen Begriffsdefinitionen zu Rechtsunsicherheiten und Einschränkungen der Meinungsfreiheit führen könnten und dass ein einheitlicher internationaler Ansatz nicht zielführend ist und es einen länderspezifischen Umgang mit Pandemien braucht.

5 Stellungnahmen zur Genehmigung mit oder ohne Vorbehalt der Schweiz

Der Bundesrat hat zwei Varianten zur Anpassung der Risikokommunikation in die Vernehmlassung geschickt.

Variante 1: ohne Vorbehalt der Schweiz, da eine objektive Information im Sinne von Artikel 9 EpG, die den in der Bundesverfassung (BV) und in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Grundrechten Rechnung trägt, die Umsetzung der Kernkapazitäten und den Umgang mit Fehl- und Desinformation ohne Gesetzesänderungen erlaubt.