Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

sollten mindestens 48 bis 72 Stunden im Voraus getroffen werden, um chaotische Zustände zu vermeiden.

Die GDK unterstützt die Anpassungen und anerkennt die Notwendigkeit einer verbesserten Überwachung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten, eine Lehre aus der Covid-19- Pandemie. Sie unterstützt die Stärkung von Kapazitäten auf kommunaler, kantonaler und nationaler Ebene in den Bereichen Prävention, Überwachung, Vorbereitung und Bewältigung von Gesundheitskrisen. Sie befürwortet auch eine bessere Zusammenarbeit mit der WHO und anderen Staaten, um die Schweizer Bevölkerung zu schützen. Sie hebt hervor, dass die Anpassungen keine zusätzlichen Belastungen für die Kantone bringen und dass die Schweiz weiterhin souverän über ihre Gesundheitspolitik entscheiden kann.

Swissnoso und Swiss TPH unterstützen die Anpassungen der IGV und betonen die Notwendigkeit einer besseren Koordination und eines schnelleren Austauschs von Gesundheitsdaten. Swiss TPH betont ausserdem, dass weitere Anstrengungen nötig sein werden, um die Gesundheitssysteme resilienter und inklusiver zu machen. Es erinnert daran, dass die Covid-19-Pandemie die Grenzen der bestehenden Systeme und die Notwendigkeit einer effektiveren Zusammenarbeit bei der Bewältigung globaler Gesundheitskrisen deutlich gemacht hat.

Scienceindustries unterstützt die allgemeinen Ziele der Anpassungsanträge, die insbesondere auf die Stärkung der weltweiten Gesundheitssicherheit abzielen. Der Verband fordert jedoch klare Definitionen für Begriffe wie «pandemische Notlage» und dass der Schutz von geistigem Eigentum nicht geschwächt wird.

Der SDV ist der Ansicht, dass es für die Schweiz von grösster Bedeutung ist, die Lehren aus der Pandemie zu ziehen und gezielte Massnahmen zur Stärkung der Resilienz des Gesundheitssystems zu ergreifen. Der Verband fordert praktische Anpassungen für die Krisenvorsorge, etwa für die Herstellung von Desinfektionsmitteln und die Durchführung von Impfungen ausserhalb der Apotheken.

PharmaSuisse unterstützt die Anpassungen, weist jedoch auf Verbesserungsmöglichkeiten bei der Umsetzung in der Schweiz hin (siehe Punkt 4.3 und 4.10 unten).

Die NEK empfiehlt, dass die Schweiz die im Juni 2024 verabschiedeten neuen IGV-Anpassungen ohne Vorbehalt annimmt und umsetzt.

Die KomABC unterstützt nach eingehender Analyse der Dokumente und unter Berücksichtigung der Aspekte des Schutzes der Bevölkerung vor nuklearen, biologischen und chemischen (ABC) Gefahren die Anpassungen und die Variante 1 bezüglich der Risikokommunikation (ohne Vorbehalt).

Die SGInf unterstützt die Anpassungen vorbehaltlos und sieht keine Notwendigkeit für Anpassungen oder Korrekturen.

Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte und die Inselgruppe verzichten auf

eine Stellungnahme.

Vereine und Organisationen ausserhalb der Liste sowie Bürgerbriefe

Neben den für die Vernehmlassung eingeladenen Adressatinnen und Adressaten haben 28 weitere Organisationen und Vereine eine Stellungnahme zu den Anpassungen der IGV eingereicht. Folgende Vereine unterstützen sie.

Der Dachverband Freikirchen & christliche Gemeinschaften Schweiz spricht sich für die

Anpassungen aus und betont die Notwendigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen individuellen Freiheiten und Gesundheitsschutz. Bezüglich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation unterstützt der Dachverband die vom Bundesrat vorgeschlagene Variante 2, die einen Vorbehalt gegenüber diesen Bestimmungen vorsieht.