Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten

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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)

Die Schweizerische Evangelische Allianz begrüsst die Anpassungen der IGV, wobei sie sich für die Variante 2 bezüglich des Umgangs mit Fehl- und Desinformation ausspricht. Die Allianz fordert eine sorgfältige Abwägung zwischen dem nationalen Gesundheitsschutz, internationaler Solidarität und der Wahrung der Grundrechte.

Die Taskforce Culture begrüsst die Anpassungen der IGV und wünscht sich, dass die Kulturbranche insbesondere in der Entwicklung der Kernkapazitäten gemäss Anhang 1 der IGV einbezogen wird.

Pour Demain begrüsst die Anpassungen vorbehaltlos und erinnert daran, dass Pandemien eines der grössten gesellschaftlichen Risiken mit einem grossen Schadenspotenzial darstellen. Die Organisation ist aber darüber besorgt, dass die Anpassungen nicht mit zusätzlichen Ressourcen des Bundes einhergehen. Sie empfiehlt dem Bundesrat, jährlich 50 Millionen Franken in den internationalen Gesundheitsschutz zu investieren.

3.2.2 Allgemeine Positionierungen gegen die Anpassungen

Kantone

Der Kanton BE lehnt grundsätzlich die Anpassungen der IGV ab. Er erkennt die Bedeutung der internationalen Zusammenarbeit bei der Überwachung und Bewältigung übertragbarer Krankheiten an, insbesondere nach der Covid-19-Pandemie und der Mpox-Epidemie. Aufgrund der während der Pandemie aufgetretenen Engpässe unterstützt er grundsätzlich die Stärkung dieser Zusammenarbeit sowie die Aufnahme des Begriffs «relevante Gesundheitsprodukte» in die Begriffsdefinitionen. Er äussert jedoch Bedenken hinsichtlich einiger Bestimmungen und argumentiert, dass die WHO zu viel Einfluss auf die nationale Gesundheitspolitik erhalten könnte und dass die Schweiz in ihrer Krisenbewältigung eingeschränkt würde. Der Kanton Bern fordert zudem, dass der Bundesrat zumindest einen Vorbehalt zur Regelung der Desinformation anmeldet (Variante 2). Er befürchtet, dass die WHO, obwohl sie keine direkte Zensurbefugnis hat, einen grösseren Einfluss auf die Informationskontrolle erlangen könnte, was einen Eingriff in die Meinungs- und Informationsfreiheit in der Schweiz darstellen würde.

In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien

Die SVP und die EDU lehnen die Anpassungen ab, da sie die nationale Souveränität und demokratische Kontrolle gefährdet sehen. Sie kritisieren, dass die WHO aus ihrer Sicht zu viel Macht über die Gesundheitspolitik der Schweiz erhalten könnte, besonders in Bezug auf die Ausrufung von Pandemien und die Einführung von Gesundheitsmassnahmen ohne parlamentarische Kontrolle. Beide Parteien fordern in diesem Zusammenhang, dass die Anpassungen durch einen Bundesbeschluss angenommen oder dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Sie befürchten, dass die Anpassungen zu einer unnötigen Bürokratie führen und die Schweiz inkl. die Kantone finanziell belasten würden. Sie fordern, dass die Schweiz die Anpassungen ablehnt, respektive ihr Opting-out-Recht nutzt, um ihre Unabhängigkeit zu wahren.

Nach Ansicht der SVP bringen diese Revisionen neue Verpflichtungen für die Schweiz mit sich, wie z.B. den Umgang mit Desinformation und die Einführung einer verstärkten Überwachung der Bürgerinnen und Bürger bei der Kommunikation von Gesundheitsrisiken.

Die EDU ist der Ansicht, dass die WHO von privaten Interessen wie denjenigen der grossen Pharmaunternehmen beeinflusst würde und daher kein unparteiischer Akteur des globalen Gesundheitsmanagements sein kann. Sie kritisiert den erläuternden Bericht, der die weitreichenden Auswirkungen der IGV-Anpassungen verharmlose.

Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

Die Einwohnergemeinde Walterswil (SO) lehnt die Anpassungen der IGV ab. Sie argumentiert, dass die Anpassungen die Souveränität der Schweiz gefährden würden und die WHO zu viel