Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2024/87: Anpassungen an den Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) · 32 Seiten
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Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung betreffend die Anpassungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)
von Artikel 152 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes (ParlG) konsultiert3. Diese Konsultation ist nicht Gegenstand des vorliegenden Berichts.
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Eingeladen zur Teilnahme am Vernehmlassungsverfahren wurden gemäss Artikel 4 Absatz 2 des Vernehmlassungsgesetzes die Regierungen der 26 Kantone, die Konferenz der Kantonsregierungen, die Regierung des Fürstentums Liechtenstein, 10 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft sowie 87 weitere Organisationen.
Von den kontaktierten Empfängern haben 25 Kantone (alle Kantone ausser dem Kanton Jura) und die GDK, fünf politische Parteien (Die Mitte, EDU, EVP, SP und SVP sowie die SVP Kanton Zug und Gruppo Salute/Verdi di Ticino), vier Dachverbände der Wirtschaft (Economiesuisse, SAV, SGV, SGB) und 14 Organisationen haben eine Stellungnahme abgegeben. Keiner der gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinde, Städte und Berggebiete hat eine Stellungnahme abgegeben (gelistet ist einzig die Gemeinde Walterswil (SO)).
Darüber hinaus haben 28 weitere Organisationen und Vereine sowie 1797 Personen eine Stellungnahme abgegeben, die nicht auf der Liste der Vernehmlassungsadressaten stehen (i.e. ausserhalb der Liste).
2.2 Auswertungsgrundsätze
Die verschiedenen Stellungnahmen werden in diesem Bericht zusammengefasst und nach den gesetzlichen Grundsätzen des Vernehmlassungsverfahrens nach Themen aufgeschlüsselt. Gemäss Artikel 8 des VIG werden die Stellungnahmen gewichtet und ausgewertet und die Ergebnisse der Vernehmlassung in einem Bericht zusammengefasst.
In diesem Bericht werden nur diejenigen Meinungen und Argumente dargestellt, die sich auf den Gegenstand der Vernehmlassung (Anpassungen der IGV 2005) beziehen. Daher werden Stellungnahmen zu anderen laufenden Verhandlungsprozessen in der WHO (z. B. Entwurf eines Pandemieabkommens) oder zu separaten nationalen Gesetzesentwürfen, die in keinem direkten Zusammenhang mit dem Gegenstand der Vernehmlassung stehen, im vorliegenden Bericht nicht berücksichtigt.