Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 23 Seiten

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1.6 Beziehung zu möglichen olympischen und paralympischen Winterspielen in der Schweiz

Die Vorlage hat keinen direkten Bezug zu den anstehenden Entscheiden zu möglichen olympischen und paralympischen Winterspielen in der Schweiz. Allerdings gilt es, Grossanlässe in der Schweiz, die von öffentlichen Mitteln profitieren, aufeinander abzustimmen. Eine Durchführung einer Landesausstellung und von olympischen Spielen in einem gleichen Zeitraum ist kaum machbar.

Der Bundesrat hat am 24. September 2024 über das weitere Vorgehen betreffend olympische Spiele und paralympische Winterspiele entschieden. Er begrüsst das Vorhaben einer Kandidatur für das Jahr 2038. Das VBS (BASPO) ist beauftragt worden, dem Bundesrat bis Ende Juni 2026 den Entwurf für einen Grundsatz- und Planungsbeschluss der Bundesversammlung vorzulegen, der die finanziellen und materiellen Rahmenbedingungen für die Unterstützung des Projekts durch den Bund klärt.

2 Grundzüge der Vorlage

2.1 Ziele einer künftigen Landesausstellung

Eine Landesausstellung ist ein nationales Vorhaben von grosser Bedeutung, das die Schweiz als Ganzes betrifft und auch über die Landesgrenzen hinausstrahlt. Sie bietet eine Plattform, um gesellschaftlich relevante Fragen zu diskutieren, die kulturelle und soziale Vielfalt der Schweiz zu feiern, innovative Lösungsansätze für die Herausforderungen der Zukunft aufzeigen und sich mit den grossen Herausforderungen und Chancen unserer Zeit auseinandersetzen. Dazu gehören Themen wie Nachhaltigkeit (Klimawandel und Energiewende), neue Arbeitswelten (Digitalisierung und künstliche Intelligenz) oder der demografische Wandel durch Alterung und Migration sowie die Rolle der Schweiz in einer zunehmend komplexen Welt. Die Ausstellung soll als Spiegel der schweizerischen Identität und ihrer Wandlungsprozesse dienen und gleichzeitig Raum für Visionen schaffen, die den Zusammenhalt und die Zukunftsfähigkeit der Schweiz stärken – auch im internationalen Umfeld. Eine Landesausstellung hat dabei nicht nur eine kulturelle, sondern auch eine gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Dimension. Sie ermöglicht es, zentrale Werte wie Solidarität, Innovation, Nachhaltigkeit und Demokratie in einer für die breite Bevölkerung zugänglichen Weise erlebbar zu machen. Sie schafft Raum für Begegnungen zwischen verschiedenen Bevölkerungsgruppen, Regionen und Generationen und fördert so den inneren Zusammenhalt und das Verständnis für die Vielfalt des Landes. Diese generelle Zielsetzung wird im Vorentwurf des Gesetzes in Artikel 2 ausdrücklich adressiert.

2.2 Rolle des Bundes

Der Bund beschränkt sich bei einer künftigen Landesausstellung darauf, allfällige Initiativen von Trägerschaften ideell und allenfalls auch finanziell zu unterstützen und zu begleiten. Dies bedeutet, dass der Entscheid, ob und wann eine Landesausstellung stattfinden soll, und die Verantwortung für deren Durchführung nicht beim Bund liegen. Die Initiative für eine Landesausstellung soll durch eine private und/oder öffentliche Trägerschaft erfolgen, in Abstimmung mit den lokalen und kantonalen Behörden der betroffenen Region(en). Sie soll bei wirtschaftlichen und zivilgesellschaftlichen Akteuren breit verankert sein und von diesen ideell sowie finanziell mitgetragen werden.