Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 23 Seiten
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1.3 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strate-
gien des Bundesrates
Die Vorlage ist im Bundesbeschluss über die Legislaturplanung 2023–2027 als Massnahme «Festlegung der Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030» unter Artikel 11, Ziel 10 angekündigt.6
Die Eröffnung der Vernehmlassung betreffend Rechtsgrundlagen für eine mögliche Landesausstellung wurde in die Bundesratsziele 2025 aufgenommen.
Der Bundesrat hat sich schon frühzeitig mit der KdK ausgetauscht. Bund und Kantone haben sich am 29. Juni 2022 grundsätzlich positiv zu einer künftigen Landesausstellung positioniert. Dabei haben sie sich bereit erklärt, Initiativen ideell zu unterstützen und im Planungsprozess zu begleiten. Die Positionierung enthielt ausdrücklich keine finanzielle Absichtserklärung. Es wurde darauf hingewiesen, dass über die Finanzierung in Würdigung der jeweiligen Haushaltslage durch die zuständigen Organe zu entscheiden ist. Im März 2023 hat der Bundesrat entschieden, dass er sich aufgrund der angespannten Finanzlage beim Bund frühestens 2028 zu einem allfälligen finanziellen Engagement äussern kann. Am 22. November 2023 hat der Bundesrat zudem im Rahmen der Legislaturplanung einen Bericht über die Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung veröffentlicht. Der vorliegende Gesetzesvorentwurf baut auf diesem Bericht auf.
1.4 Erledigung parlamentarischer Vorstösse
Mit der Annahme der Motion 23.3966 WBK-S «Landesausstellung» hat das Parlament dem Bundesrat im März 2024 den Auftrag erteilt, Rahmenbedingungen für eine nächste Landesausstellung ab dem Durchführungsjahr 2030 festzulegen bzw. einen Selektionsentscheid bis Mitte 2026 zu treffen sowie die Finanzierungsabsicht des Bundes bis Ende 2026 vorzulegen. Das Parlament hat in Anlehnung an die Motion die «Festlegung der Rahmenbedingungen für eine Landesausstellung ab 2030» in die Legislaturplanung 2023–2027 integriert (vgl. oben Ziff. 1.3).
Der Bundesrat hat in Reaktion auf die Motion am 14. Juni 2024 beschlossen, die Rechtsgrundlagen für die Unterstützung einer neuen Landesausstellung zu schaffen und dazu eine Vernehmlassung zu eröffnen. Weiter hat er bestätigt, sich bis Ende 2026 zur Finanzierungsabsicht zu äussern. Er hat zudem beschlossen, den Prüf- und Selektionsprozess vorzubereiten und diesen im Falle einer positiven Finanzierungsabsichtserklärung nach Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen durchzuführen.
Zeitgleich mit der Eröffnung der Vernehmlassung zu diesem Gesetzesvorentwurf hat der Bundesrat aufgrund der derzeitigen finanziellen Lage und den absehbaren ökonomischen Herausforderungen auch bekannt gegeben, dass er auf eine finanzielle Förderung einer Landesausstellung in den 2030er-Jahren verzichtet. Die Bundesfinanzen stehen stark unter Druck. Mit dem Entlastungspaket 27 soll der Haushalt daher ab 2027 jährlich um rund 3 Milliarden Franken entlastet und ausgeglichen werden – vor allem durch Ausgabenkürzungen, da das Defizit primär auf ein übermässiges Ausgabenwachstum zurückgeht. Zudem drohen Steuer- bzw. Einnahmeausfälle infolge einer Verschlechterung der Wirtschaftslage, u.a. aufgrund hoher Unsicherheit durch die US-Zollpolitik, sowie infolge im Parlament hängiger Vorlagen mit entsprechenden Auswirkungen. Daher stehen dem Bund kurz- und mittelfristig kaum ausreichend Mittel für
6 BBl 2024 1440 4/23