Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/35: Neues Bundesgesetz über die Förderung von Landesausstellungen (LaFG) · 23 Seiten
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suchen und der Selektion bei verschiedenen Trägerschafts-Kandidaten sowie die Definition des Prozesses zur Förderung durch den Bund. Das Verfahren wird jeweils für eine nächste Landesausstellung in einer Verordnung zu konkretisieren sein.
Die vorgesehenen Verfahrensschritte wurden mit der KdK vorbesprochen.10 Die KdK befürwortete dabei eine Mitwirkung, lehnte aber eine eigentliche Entscheidungskompetenz ab.
Der grobe Ablauf des Verfahrens kann gemäss vorliegendem Gesetzesvorentwurf wie folgt zusammengefasst werden:
− Lancierung des Verfahrens durch Trägerschaften mit ersten konkreten Projekten;
− Falls der Bundesrat beschliesst, eine nächste Landesausstellung zu unterstützen: Erlass einer Verordnung;
− Einreichung der Gesuche (Projektdossiers) nach dem in der Verordnung definierten Verfahren;
− Selektionsprozess mit Prüfung und bei mehreren Projekten Empfehlung für ein bestimmtes Projekt durch Jury, Empfehlung KdK und Grundsatzentscheid des Bundesrats über die Unterstützung eines bestimmten Projekts;
− Finanzierungsbotschaft an die eidg. Räte;
− Finanzierungsbeschluss (Verpflichtungskredit);
− Subventionsvertrag zwischen Bund und Trägerschaft;
− Weitere Vorbereitung und Durchführung der Landesausstellung.
Das Gesetz lässt offen, ob die sehr wahrscheinlich nötigen Volksabstimmungen in Kantonen und Gemeinden über die Mitfinanzierung eines Projekts Landesausstellung noch vor einer finalen Selektion oder aber danach stattfinden. Hier soll Freiraum bleiben für die Berücksichtigung der jeweils vorherrschenden Rahmenbedingungen und politischer Entscheide über mögliche sinnvolle Optionen.
2.4 Rolle der Trägerschaften sowie der Kantone und Gemeinden
Den Trägerschaften kommt für künftige Landesausstellungen die zentrale Rolle zu.11 Landesausstellungen sollen «bottom-up» entstehen. Mit der Initiative einher geht auch die Verantwortung für Organisation und Finanzierung. Auch diesbezüglich wurden die Lehren der Expo.02 berücksichtigt. Auch wenn der Gesetzesvorentwurf dies nicht ausdrücklich vorsieht, sollte eine Trägerschaft eine geeignete Rechtsform aufweisen. Organisations- und Führungsstrukturen wie auch Buchführung und Rechnungslegung sind der Komplexität des Vorhabens entsprechend zu konzipieren. Die Rollen, Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten sowie Einsichtsrechte der beteiligten Akteure sind zu definieren.12
10 Vgl. Ziff. 1.3.
11 Vgl. bereits Bericht Rahmenbedingungen 2023, Ziff. 6.2.1.
12 Bericht Rahmenbedingungen 2023, Ziff. 6.2.2. 8/23