Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2025/56: 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern · 30 Seiten

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Vernehmlassungsbericht: Änderung Zivilgesetzbuch (Förderung der alternierenden Obhut) - Die jüngere Rechtsprechung, die Fremdbetreuung und Eigenbetreuung gleichsetzt, sei zu hinterfragen.215

7 Einsichtsnahme

Gemäss Artikel 9 des Bundesgesetzes vom 18. März 2005über das Vernehmlassungsverfahren216 sind die Vernehmlassungsunterlagen, nach Ablauf der Vernehmlassungsfrist die Stellungnahmen der Vernehmlassungsteilnehmenden und nach Kenntnisnahme durch den Bundesrat der Ergebnisbericht öffentlich zugänglich. Diese Dokumente sind in elektronischer Form auf der Publikationsplattform des Bundesrechts zugänglich.217

215 EDU (S. 2).

216 SR 172.061 lassung 2025/56 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern.