Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/56: 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung Zivilgesetzbuch (Förderung der alternierenden Obhut)
- Stellungnahmen, die sich klar für die Vorlage aussprechen (vgl. Kap. 3.2).
- Stellungnahmen, die die allgemeine Stossrichtung der Vorlage mit Vorbehalten begrüssen (vgl. Kap. 3.3).
- Stellungnahmen, die den Vorentwurf ablehnen (vgl. Kap. 3.4).
- Stellungnahmen, die sich nicht zur Revision im Allgemeinen äussern, sondern lediglich zu den beiden vorgeschlagenen Varianten und zu anderen Aspekten, die geklärt oder verbessert werden sollten, damit die alternierende Obhut in der Praxis umgesetzt werden kann.4
Im Folgenden wird ein allgemeiner Überblick über die drei ersten Kategorien von Stellungnahmen gegeben. Da gewisse Argumente sowohl von den Teilnehmenden, die die allgemeine Stossrichtung des Vorentwurfs mit Vorbehalt begrüssen (Kap. 3.3), als auch von denjenigen vorgebracht werden, die ihn ablehnen (Kap. 3.4), wird darauf in einem separaten Kapitel eingegangen (Kap. 4). Nachfolgend werden die Bemerkungen zu den beiden Varianten dargelegt (Kap. 5). Der letzte Teil des Berichts befasst sich mit den Bemerkungen und ergänzenden Vorschlägen, die von vielen Teilnehmenden – unabhängig von der Befürwortung oder Ablehnung der Vorlage – formuliert worden sind. Diese sind der Ansicht, dass die vorliegende Gesetzesrevision nicht ausreichend oder nicht geeignet ist, um die alternierende Obhut zu fördern (Kap. 6).
3.2 Befürwortung der Vorlage
4 Kantone5, 3 Parteien6, 11 Organisationen7 und 28 Privatpersonen8 begrüssen die Vorlage ausdrücklich.
Die Revision trage zur Gleichstellung der Eltern bei9 und berücksichtige die Entwicklung des Familien- und Berufslebens, die es den Eltern in vielen Fällen erlaube, ihre elterliche Verantwortung gemeinsam wahrzunehmen. Vor diesem Hintergrund sei es unerlässlich, die alternierende Obhut zu stärken, damit beide Elternteile ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten gegenüber ihren Kindern wahrnehmen können.10 Zudem fördere die alternierende Obhut die Chancengleichheit und den Zugang zum Arbeitsmarkt für beide Elternteile nach einer Trennung oder Scheidung.11 Für das Kind ermögliche sie, die Beziehung zu beiden Elternteilen zu
4 5 Kantone (AG, GE, TI, UR und VS), 2 Parteien (FDP und SVP) und 3 Organisationen (EKKJ [S. 1], Freikirchen.ch und Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz).
5 BE (S. 1), NE (S. 1), SG (S. 1) und ZG (S. 1).
6 Die Mitte (S. 1), GRÜNE (S. 1) und Grünliberale.
7 AGNA, Bally, CROP (S. 2), GeCoBi (S. 3), IGM Schweiz (S. 2), Justiz & Familienrechtsaufsicht Swiss (S. 2), männer.ch (S. 2), Movimento Papageno (S. 2-4, 6 und 16), Pro Familia (S. 1), SBVC (S. 2) und VeV Schweiz (S. 3).
8 Acarli, Beck, Buballa, Burkhard, Eisenegger, Geburtig, Heimann, Heimann&Müller, Köpfli, Kreutzer, Künzli, Kurth, Lehrmann, Lötscher, Marcin, Moos, Odermatt, Petitjean, Rüegg, Schmidli, Sigrist, Skipwith, Stähli, Suter, Trojer, van Loon, Weisstanner und Wüthrich.
9 SG (S. 1); Die Mitte (S. 1) und GRÜNE (S. 1); AGNA (S. 2 und 3), GeCoBi (S. 1), Justiz & Familienrechtsaufsicht Swiss (S. 2), männer.ch (S. 2), Movimento Papageno (S. 4 und 6) und Pro Familia (S. 3–4); Köpfli und Sigrist.
10 Die Mitte (S. 1) und GRÜNE (S. 1); AGNA (S. 2), CROP (S. 9), IGM Schweiz (S. 1 und 2), Justiz & Familienrechtsaufsicht Swiss (S. 2), Movimento Papageno (S. 4–6 und 10), Pro Familia (S. 1 und 2) und VeV Schweiz (S. 1 und 3); Sigrist.
11 SG (S. 1); Die Mitte (S. 2) und Grünliberale; AGNA (S. 3), CROP (S. 7) und Pro Familia (S. 3).