Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2025/56: 21.449 n Pa. Iv. Kamerzin. Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern · 30 Seiten
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Vernehmlassungsbericht: Änderung Zivilgesetzbuch (Förderung der alternierenden Obhut)
Zusammenfassung
Am 24. Juni 2025 eröffnete die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrats das Vernehmlassungsverfahren zum Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs (Förderung der alternierenden Obhut), womit die parlamentarische Initiative 21.449 Kamerzin «Bei gemeinsamer elterlicher Sorge die alternierende Obhut fördern» umgesetzt werden soll. Das Ziel besteht insbesondere darin, eine möglichst ausgeglichene Beteiligung der Eltern an der Kinderbetreuung zu fördern, wenn die Eltern die elterliche Sorge nach einer Trennung oder Scheidung gemeinsam ausüben und es ihnen nicht gelingt, sich auf ein Betreuungsmodell zu einigen. Zu diesem Zweck wurden zwei Varianten zur Umsetzung vorgeschlagen. Die Vernehmlassung dauerte bis am 15. Oktober 2025.
Insgesamt sind 120 Stellungnahmen von 26 Kantonen, 9 politischen Parteien, 56 Organisationen und 29 Privatpersonen eingegangen.
Der gesetzgeberische Handlungsbedarf in diesem Bereich ist sehr umstritten: 46 Vernehmlassungsteilnehmende (4 Kantone, 3 Parteien, 11 Organisationen und 28 Privatpersonen) sprechen sich klar für den Vorentwurf aus und 15 Teilnehmende (6 Kantone, 2 Parteien, 6 Organisationen und 1 Privatperson) begrüssen zwar die allgemeine Stossrichtung der Vorlage, äussern jedoch Vorbehalte. Umgekehrt lehnen 49 Teilnehmende (11 Kantone, 2 Parteien und 36 Organisationen) die Revision ab. 10 Vernehmlassungsteilnehmende (5 Kantone, 2 Parteien und 3 Organisationen) haben zu dieser Frage nicht Stellung genommen.
107 Vernehmlassungsteilnehmende haben sich zu den beiden Varianten geäussert. 46 Vernehmlassungsteilnehmende (10 Kantone, 2 Parteien und 34 Organisationen) sind der Ansicht, dass weder die eine noch die andere Variante überzeugend ist. 23 Vernehmlassungsteilnehmende (11 Kantone, 5 Parteien und 7 Organisationen) bevorzugen die Variante 1, während 38 Vernehmlassungsteilnehmende (3 Kantone, 2 Parteien, 8 Organisationen und 25 Privatpersonen) der Variante 2 den Vorzug geben.
Unabhängig davon, ob die Vorlage befürwortet wird oder nicht, sind sowohl zum Vorentwurf als auch zu den beiden vorgeschlagenen Varianten viele Bemerkungen und ergänzende Vorschläge angebracht worden. Ein Grossteil der Vernehmlassungsteilnehmenden hat namentlich auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Kinderrechte zu stärken, die Rahmenbedingungen für die Kinderbetreuung zu verbessern und der häuslichen Gewalt wirksamer und
systematischer Rechnung zu tragen.
1 Im Allgemeinen
1.1 Übersicht
Die Vernehmlassung zum Vorentwurf zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs1 (Förderung der alternierenden Obhut) dauerte vom 24. Juni 2025 bis am 15. Oktober 2025.
1 ZGB, SR 210