Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten
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Familienzulagen nicht zu erhöhen und den Status quo beizubehalten. Beide Minderheiten unterstützt grundsätzlich Kinder- und Ausbildungszulagen, verweisen aber auf die Kompetenz der Kantone, allfällig höhere Zulagen festzusetzen: diese Möglichkeit sei vorhanden und werde auch genutzt. Ausserdem gäbe es in einigen Kantonen weitere Zulagen wie eine Geburts- oder eine Adoptionszulage und eine Erhöhung der Familienzulagen beinträchtige die Wettbewerbsfähigkeit durch höhere Arbeitskosten.16
3.5.2 Mechanismus des Teuerungsausgleiches
Eine Minderheit (Marti Samira, Crottaz, Gysi Barbara, Hässig Patrick, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt) möchte die vorliegende parlamentarische Initiative dafür nutzen, weitere Anpassungen zum Schutz der Familien vor den finanziellen Folgen in Folge der Teuerung vorzunehmen. Sie möchte dazu den Teuerungsausgleich abgestützt auf den LIK zeitlich analog zur Anpassung der AHV-Renten vornehmen und nicht wie aktuell im FamZG geregelt bei Erreichen einer Teuerungsschwelle von 5 Prozent. So fände die Teuerung im Gleichschritt mit den AHV-Renten alle zwei Jahre statt oder dann, wenn der LIK innerhalb eines Jahres um mehr als 4 Prozent gestiegen ist.
3.5.3 Rundungskompetenz für den Bundesrat
Eine Minderheit (Gutjahr, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Pahud, Sauter, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann) beantragt, nicht auf den nächsthöheren Fünffranken-Betrag zu runden, sondern dem Bundesrat die Möglichkeit zu geben, auf den nächstgelegenen Fünffranken-Betrag auf- oder abzurunden.
3.5.4 Paritätische Finanzierung der Familienzulagen
Eine Minderheit (Sauter, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann) möchte die Finanzierung der Familienzulagen grundsätzlich neu regeln. Wenn auf Bundesebene höhere Verpflichtungen vorgesehen würden, müsse man sich in den Augen der Minderheit auch Gedanken zur Finanzierung machen. Es seien ausschliesslich die Arbeitgeber betroffen von einer Erhöhung und nicht die Kantone. Die Arbeitnehmenden könnten zwar bereits heute in die Pflicht genommen werden, allerdings sei das bis anhin nur in ei-
16 Die Arbeitskosten entsprechen den von den Unternehmen für die Beschäftigung der Angestellten aufgewendeten Kosten. Sie setzen sich zusammen aus den Löhnen und Gehältern (79,7%), den Sozialbeiträgen zulasten der Arbeitgeber (17,4%) und weiteren, insbesondere mit der beruflichen Bildung und Personalrekrutierung verbundenen Kosten (2,9%).