Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten
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Familien oder Alleinerziehende mit Kindern sind überproportional oft von Armut betroffen. Im Jahr 2023 waren in der Schweiz 8,1 Prozent der Bevölkerung oder rund 708 000 Personen von Einkommensarmut betroffen. Neben älteren Einzelpersonen zählten alleinerziehende Haushalte zu den am stärksten von Armut betroffenen Gruppen. Im Jahr 2023 waren rund 14 Prozent von ihnen von Armut betroffen. Bei Paaren mit Kindern, sind vor allem die Paare mit drei oder mehr Kindern betroffen (9,1%).10
Es geben rund 25 Prozent der Einelternhaushalte an, dass sie es schwierig finden, finanziell über die Runden zu kommen, bei Paaren mit Kindern sind dies rund 10 Prozent. Je mehr Kinder ein Paar hat, desto mehr Mühe haben die Familien finanziell über die Runden zu kommen.11
Weiterhin stellt die Kommission fest, dass die Geburtenhäufigkeit eine sinkende Tendenz zeigt: im Jahr 2023 lag die durchschnittliche Kinderzahl pro Frau in der Schweiz bei 1,3.12
Die Kommission sieht einen klaren Handlungsbedarf. Gewisse Kantone richten bereits Familienzulagen von 250 Franken oder mehr aus, die Mehrheit ist jedoch unter diesem Wert. Mit einer einmaligen Erhöhung der Mindestansätze im FamZG will die Kommission sicherstellen, dass die finanzielle Lage der Familien schweizweit verbessert wird. Sie will damit verhindern, dass Familien aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten. Gleichzeitig möchte sie das Risiko reduzieren, dass Kinder in der Schweiz von Armut betroffen sind.
2.4 Nicht gewählte Lösungen
Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleiches
Bei der Festlegung der Eckwerte für den vorliegenden Vorentwurf, wurden von der SGK-N auch Überlegungen zum Mechanismus des Teuerungsausgleiches angestellt. Die Kommission hat analysiert, ob die Anpassung der Mindestansätze nach Artikel 5 Absatz 3 Familienzulagengesetz sich am Mischindex der AHV (vgl. Art. 33terdes Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1946 über die Alters- und Hinterlassenenversicherung, AHVG13) orientieren sollte. Es wurde unter anderem argumentiert, dass die Mindestrente der AHV in den letzten zwanzig Jahren im Schnitt um 0,8 Prozent gestiegen ist, während die Mindestansätze der Familienzulagen bis zum 1. Januar 2025 seit dem Inkrafttreten 2009 noch nie erhöht worden seien.
Die bisherige Regelung gründet darin, dass der Lohnindex Entgelte für geleistete Arbeit berücksichtigt, wohingegen die Familienzulagen zum einen einkommensunab-
10 BFS (2024): Armut, www.bfs.admin.ch > Statistiken > Wirtschaftliche und soziale Situation der Bevölkerung > Soziale Situation, Wohlbefinden und Armut > Armut und Deprivation > Armut.
11 BFS (2023): Anteil der Bevölkerung, der in einem Haushalt lebt, für den es schwierig ist, finanziell über die Runden zu kommen, www.bfs.admin.ch > Statistiken > Bevölkerung > Familien > Finanzielle Situation der Haushalte.
12 BFS (2024): Geburtenhäufigkeit, www.bfs.admin.ch > Statistiken > Bevölkerung > Geburten und Todesfälle > Geburtenhäufigkeit..
13 SR 831.10