Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 14Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

5.2 Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden

Der Beitragssatz ist je nach Kanton und Familienausgleichskasse unterschiedlich. Die vorliegende Vorlage ändert dabei nichts am bestehenden Finanzierungssystem. Es ist mit Mehrkosten insbesondere für die Arbeitgebenden zu rechnen und nicht für die Kantone und Gemeinden. Familienzulagen für Nichterwerbstätige werden grösstenteils von den Kantonen finanziert.

5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Kostenschätzung basiert auf der Annahme, dass nur die Kantone, die heute (Stand Januar 2025) unter den vorgesehenen Mindestansätzen liegen, den neuen Ansätzen angleichen werden. So würden durch die vorliegende Vorlage Mehrkosten von gesamthaft 361 Millionen Franken entstehen, davon 348 Millionen Franken für Leistungen nach dem FamZG, und 12 Millionen Franken für Leistungen nach dem FLG. Aufgrund von Rundungseffekten summieren sich die einzelnen Werte nicht exakt zum Gesamttotal auf. Diese kleine Abweichung entsteht, weil Nachkommastellen nicht dargestellt sind.

Schätzungsweise 10 Prozent der Zusatzkosten (35 Millionen Franken) würden an Begünstigte ausbezahlt, deren Kinder im Ausland wohnhaft sind. Dies beinhaltet sowohl die internationalen Differenzzahlungen, welche anfallen, wenn gleichzeitig aus dem Ausland eine Familienzulage ausbezahlt wird, deren Betrag jedoch unter dem Betrag in der Schweiz liegt, wie auch die vollen Kinder- oder Ausbildungszulagen.

Die Kosten nach dem FamZG würden dabei von den Arbeitgebern getragen, während die Ausgaben nach dem FLG durch Bund und Kantone finanziert würden. Infolge der Erhöhung der auszuzahlenden Zulagen gemäss FamZG wäre voraussichtlich auch eine Erhöhung der zu leistenden Arbeitgeberbeiträge notwendig. Diese Erhöhung variierte je nach Kanton zwischen 0 und 14 Prozent (siehe Anhang 2).

Eine paritätische Finanzierung, wie sie der Minderheitenantrag Sauter fordert, würde bedeuten, dass diese nicht mehr alleinig durch die Arbeitgebenden, sondern zumindest zur Hälfte durch die Arbeitnehmenden getragen würden. Da die erforderlichen Einnahmen sich durch die paritätische Finanzierung nicht veränderten, würde das in der Konsequenz bedeuten, dass die heutigen Arbeitgeberbeitragssätze der Familienausgleichskassen halbiert werden könnten. Eine Ausnahme bildet der Kanton Wallis, in dem die Familienzulagen bereits heute zu einem Teil durch die Arbeitnehmenden finanziert werden. Bei einer paritätischen Finanzierung müsste der gewichtete Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitragssatz je nach Kanton zwischen 0,55 und 1,30 Prozent pro Finanzierer liegen.

Höhere Familienzulagen stärken die Kaufkraft von Familien mit Kindern und können positive wirtschaftliche Effekte haben.