Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 14. März 2023 hat Nationalrat Marc Jost (Die Mitte-Fraktion, EVP, BE) die parlamentarische Initiative Jost «Starke Familien durch angepasste Zulagen» (23.406) eingereicht. Die Initiative fordert die bundesrechtlichen Mindestansätze der Familienzulagen gemäss Artikel 5 Absatz 1 und 2 Familienzulagengesetz (FamZG) auf jeweils 250 Franken für Kinder- und 300 Franken für Ausbildungszulagen anzuheben.

Begründet wurde die parlamentarische Initiative damit, dass seit der Einführung des FamZG im Jahre 2009 die Mindestansätze noch nie erhöht wurden und Familien mit geringen Einkommen überproportional von der heutigen Teuerung betroffen seien. Es wird auf Artikel 116 BV verwiesen, wonach der Bund bei der Erfüllung seiner Aufgaben die Familienbedürfnisse zu berücksichtigen hat.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK-N) gab der parlamentarischen Initiative am 22. Februar 2024 mit 13 zu 12 Stimmen Folge. Begründet wurde dies hauptsächlich damit, dass so das Risiko der Kinderarmut in Zeiten des Kaufkraftverlustes verringert werden könne.

Die parlamentarische Initiative Jost wurde in der SGK-N zeitgleich wie die parlamentarische Initiative Piller Carrard «Die Kaufkraft der Familien stärken» (22.499) behandelt. Diese forderte ebenfalls eine Erhöhung der Mindestansätze, allerdings um je 100 Franken: Die Kinderzulagen sollten auf 300 Franken und die Ausbildungszulagen auf 350 Franken erhöht werden. Zusätzlich forderte die Initiative einen Zuschlag für einkommensschwache Familien. Mit 16 zu 8 Stimmen beantragte die Kommission, der parlamentarischen Initiative Piller Carrard 22.499 keine Folge zu geben, da die geforderte Erhöhung um 100 Franken und die damit verbundenen Mehrkosten in ihren Augen kaum zu finanzieren wären. Der Nationalrat folgte am 14. April 2024 mit 121 zu 64 Stimmen dem Antrag seiner Kommission und gab der parlamentarischen Initiative keine Folge.

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerates (SGK-S) stimmte am 7. Oktober 2024 mit 7 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem Entscheid ihrer Schwesterkommission zu, der parlamentarischen Initiative 23.406 Folge zu geben. Sie möchte damit insbesondere verhindern, dass Familien aufgrund des Kaufkraftverlustes aus finanziellen Gründen auf weitere Kinder verzichten.

Am 14. Februar 2025 legte die SGK-N die Eckwerte zur Ausarbeitung Erlassentwurfs in Erfüllung der parlamentarischen Initiative fest. Die SGK-N schlägt neben der Erhöhung der Familienzulagen - wie in der parlamentarischen Initiative gefordert – einige weitere Anpassungen vor. So soll der Bundesrat beim Teuerungsausgleich eine explizite Rundungskompetenz erhalten, und einige sprachliche und redaktionelle Ungenauigkeiten in Artikel 5 sollen verbessert werden. Gestützt auf Artikel 112 Absatz 1