Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

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268 Franken für die Ausbildungszulagen pro Monat. Vom Teuerungsausgleich sind folgende Kantone betroffen: Für die Kinderzulagen: ZH, LU, GL, SO, BL, AG, TG und TI; für die Ausbildungszulagen: ZH, LU, GL, SO, BL, AG und TI.

Die kantonalen Ansätze 2025 (siehe Anhang Tabelle 1) haben gezeigt, dass nicht nur die obengenannten Kantone ihre Ansätze angepasst haben. Zusätzlich zu den obengenannten Kantonen haben auch BE, NW, ZG, AI, SG, VD, VS und NE die Kinderzulagen und Ausbildungszulagen erhöht, obwohl die von ihnen ausgerichteten Zulagen bereits höher als die neu festgelegten Mindestansätze waren.

Basierend auf den Ansätzen 2025 werden die Mehrkosten im Vergleich zum Vorjahr auf circa 328 Millionen Franken geschätzt, davon 322 Millionen Franken für Leistungen nach FamZG und 6 Millionen Franken für Leistungen nach FLG.

2.2 Betreuungszulage nach der parlamentarischen Initiative 21.403

Der Ständerat und der Nationalrat sehen für die Umsetzung der parlamentarischen Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» zur Senkung der Kosten der Eltern für die institutionelle Kinderbetreuung die Einführung einer Betreuungszulage im FamZG vor. Die Betreuungszulage würde als neue Zulage neben den Kinder- und Ausbildungszulagen bestehen. Die Annahme der parlamentarischen Initiative Jost 23.406 hätte keinen Einfluss auf eine mögliche Betreuungszulage.

Der Ständerat und der Nationalrat entschieden, die Betreuungszulage grundsätzlich ausschliesslich über die Erhöhung des Arbeitgeberbeitragssatzes zu den Familienzulagen zu finanzieren. Wäre die Betreuungszulage 2025 eingeführt worden, müsste der Arbeitgeberbeitragssatz im gesamtschweizerischen Durchschnitt um rund 0,17 Prozentpunkte erhöht werden. Als Basis für die Berechnung wurde der durchschnittliche Arbeitgeberbeitragssatz der kantonalen Familienausgleichskassen 2022 verwendet.

2.3 Handlungsbedarf

Der Teuerungsausgleich auf den 1. Januar 2025 ist die erste Erhöhung der Mindestansätze seit dem Inkrafttreten des FamZG im Jahr 2009. Die Kommission begrüsst diese vom Bundesrat beschlossene Anpassung der Mindestansätze, hält sie aber als unzureichend. Die stetige Erhöhung der Krankenkassenprämien, der Mietzinsen sowie die Teuerung haben die Kaufkraft der Schweizer Bevölkerung geschwächt. Besonders betroffen sind Familien. Mit der Geburt eines Kindes steigen die Haushaltsausgaben deutlich und dauerhaft. Mindestens ein Elternteil muss oft das Arbeitspensum reduzieren, was zu einer Senkung des Familieneinkommens führt. Die Familienzulagen sollen diese zusätzlichen Kosten zumindest teilweise ausgleichen. Für viele Familien, sowohl für Familien mit geringem Einkommen als auch für Familien des Mittelstandes, sind die Zulagen in der aktuellen Situation zu niedrig.