Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

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Art. 5 Abs. 3

Minderheit (Gutjahr, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Pahud, Sauter, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann)

Gemäss Antrag der Minderheit soll der Bundesrat die Ansätze nicht nur auf den nächsthöheren Betrag aufrunden können, sondern auch auf den nächsttieferen Fünffranken-Betrag abrunden. Deshalb wird die Formulierung «nächsten» an Stelle von «nächsthöheren» vorgeschlagen.

Art. 5 Abs. 3

Minderheit (Marti Samira, Crottaz, Gysi Barbara, Hässig Patrick, Meyer Mattea, Piller Carrard, Porchet, Weichelt)

Die Minderheit möchte den Mechanismus des Teuerungsausgleiches anpassen. Die Teuerungsanpassung soll nicht mehr wie aktuell dann stattfinden, wenn der LIK um mindestens 5 Prozent seit der letzten Anpassung angestiegen ist, sondern im Gleichschritt mit den AHV-Renten. Das heisst alle zwei Jahre oder dann, wenn der LIK innerhalb eines Jahrs um mehr als 4 Prozent gestiegen ist.

Art. 16 Abs. 2bis

Minderheit (Sauter, Aellen, Aeschi, de Courten, Glarner, Graber, Gutjahr, Pahud, Silberschmidt, Thalmann-Bieri, Vietze, Wyssmann)

Die Minderheit fordert eine paritätische Finanzierung der Familienzulagen durch Arbeitnehmende und Arbeitgeber. In Artikel 16 wird die Finanzierung der Familienzulagen definiert. Da die Arbeitnehmenden bis anhin noch nicht als Teil der Finanzierung vorgesehen waren, wird die paritätische Finanzierung in einem neuen Absatz 2bis geregelt. Gemäss der Minderheit soll ein Arbeitnehmenden-Anteil von mindestens der Hälfte vorgesehen werden: in einem zweiten Satz wird es somit festgelegt, dass, die Kantone auch höhere Arbeitnehmerbeiträge als die Hälfte vorsehen können.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf den Bund

Die Familienzulagen werden hauptsächlich durch Beiträge von Arbeitgebenden und Selbstständigerwerbenden finanziert; in geringerem Umfang auch von den Kantonen. Deshalb ist bei einer Erhöhung der Familienzulagen nach FamZG nicht mit Auswirkungen auf den Bund zu rechnen. Allerdings entstehen bei den Familienzulagen in der Landwirtschaft zusätzliche Kosten in Höhe von schätzungsweise 12 Millionen Franken pro Jahr, von denen 8 Millionen Franken durch den Bund getragen werden. Die Erhöhung des Zuschlags zum Taggeld der Arbeitslosenentschädigung, der den gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Sinne des FamZG entspricht, würde zudem die Belastung des ALV-Fonds von 80 Millionen auf 92 Millionen Franken, also um schätzungsweise 12 Millionen Franken, ansteigen lassen.