Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

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hängig sind und zum anderen unter gewissen Bedingungen auch an Nichterwerbstätige ausgerichtet werden. Diese würden im Falle der Einführung des Mischindexes gleichermassen vom Nachvollzug der Lohnentwicklung im Familienzulagensystem profitieren wie die Erwerbstätigen. Die heutige Regelung hat jedoch den Nachteil, dass nur eine zeitlich verzögerte Entwicklung der Familienzulagen an steigende Lebenshaltungskosten möglich ist.

Schlussendlich beschloss die Kommission mit 16 zu 9 Stimmen, die Orientierung am LIK bei der Anpassung der Mindestsätze beizubehalten. Da es sich bei den Familienzulagen, anders als bei den AHV-Renten, nicht um eine Lohnersatzleistung handle, sollen diese auch nicht an der Lohnentwicklung partizipieren. Daher sei die ausschliessliche Anpassung an die Preisentwicklung gerechtfertigt. Entsprechend müssten auf Familienzulagen keine Beiträge an die AHV/IV/EO bezahlt werden, sie sind jedoch Teil des steuerbaren Einkommens. Ein Minderheitsantrag für eine Anpassung des Mechanismus des Teuerungsausgleiches wurde eingereicht.

Paritätische Finanzierung der Familienzulagen

Ebenfalls diskutiert wurde eine grundsätzliche Neuregelung der Finanzierung der Familienzulagen. Die Kommission stimmte darüber ab, ob die Finanzierung der Familienzulagen künftig paritätisch – also gemeinsam durch Arbeitgeber und Arbeitnehmende – erfolgen solle. Mit 13 zu 12 Stimmen beschloss die Kommission jedoch, am Status quo festzuhalten. Diese parlamentarische Initiative ziele darauf ab, Familien zu stärken – nicht darauf die Arbeitgeberbeiträge zu senken. Es sei nicht an den Arbeitnehmenden mehr zu leisten, die Leistung der Eltern sei schon enorm. Zudem stehe es den Kantonen bereits jetzt frei, die Finanzierung der Familienzulagen zu ändern. Ein Minderheitsantrag für die Einführung einer paritätischen Finanzierung der Familienzulagen wurde eingereicht.

3 Grundzüge der Vorlage

3.1 Festlegung der Mindestbeträge der Familienzulagen

Der Vorentwurf in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 23.406 sieht vor, die Mindestansätze der Familienzulagen nach Artikel 5 Absatz 1 und 2 FamZG auf 250 Franken für Kinder-, bzw. 300 Franken für die Ausbildungszulagen zu erhöhen. Der gewährte Teuerungsausgleich, der zwischen der Einreichung und der Umsetzung der Initiative stattgefunden hat, wird berücksichtigt: Kraft Beschlusses des Bundesrates vom 28. August 2024 belaufen sich die bundesrechtlichen Mindestansätze per 1. Januar 2025 teuerungsbedingt neu auf 215 Franken für die Kinder- und 268 Franken für die Ausbildungszulagen. Es würde sich also um eine Erhöhung von 35, bzw. 32 Franken handeln.