Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2025/82: 23.406 n Pa. Iv. Jost. Starke Familien durch angepasste Zulagen · 23 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 15Fedlex · Erläuternder Bericht

«%ASFF_YYYY_ID»

5.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Die Familienzulagen stellen ein zentrales Element zur Unterstützung von Familien dar. Eine Erhöhung der Familienzulagen hätte eine finanzielle Entlastung der Haushalte mit Kindern zur Folge, was gerade für Haushalte mit tiefem Einkommen eine Verbesserung ihrer Lebenssituation bedeuten könnte.

Höhere Familienzulagen sind ein wirksames Instrument, um das Risiko der Familienarmut zu bekämpfen, da sie das Einkommen der Familien erhöhen und somit die finanziellen Engpässe mildern, die zur Armut beitragen.

5.5 Auswirkungen auf andere Formen von Zulagen innerhalb der Sozialversicherungen

5.5.1 Familienzulagen in der Landwirtschaft

Mit der Umsetzung der vorliegenden parlamentarischen Initiative würden die Familienzulagen in der Landwirtschaft neu ebenfalls auf 250 Franken für die Kinder- und 300 Franken für die Ausbildungszulagen belaufen, zuzüglich des Zuschlags im Berggebiet und der Haushaltungszulage. Das FLG orientiert sich an den im FamZG festgelegten Zulagen.

Die Zusatzkosten der vorliegenden Vorlage nach FLG würden sich insgesamt auf 12 Millionen Franken belaufen. Davon rund 9 Millionen durch die Erhöhung der Kinderzulagen und rund 3 Millionen durch die entsprechende Erhöhung der Ausbildungszulagen.17 Da die Arbeitgeberbeiträge einen festen Prozentsatz der von ihnen ausgerichteten Löhne an die Arbeitnehmenden darstellen, entstünden für die Arbeitgebenden keine Zusatzkosten. Die Mehrkosten werden entsprechend vollumfänglich durch den Bund (2/3) und die Kantone (1/3) getragen. Von den entstandenen Mehrkosten gehen entsprechend 8 Millionen Franken pro Jahr zulasten des Bundes, davon 6 Millionen für Kinderzulagen und 2 Millionen für Ausbildungszulagen.

5.5.2 Arbeitslosenversicherung

Gemäss Artikel 22 Absatz 1 AVIG erhält die versicherte Person zum Taggeld der Arbeitslosenentschädigung einen Zuschlag, der den gesetzlichen Kinder- und Ausbildungszulagen im Sinne des FamZG entspricht. Der Zuschlag wird nur ausbezahlt, wenn die Familienzulagen der versicherten Person während der Arbeitslosigkeit nicht ausgerichtet werden und für dasselbe Kind kein Anspruch einer erwerbstätigen Person besteht. Die Höhe der Familienzulagen für Arbeitslose entspricht grundsätzlich der Höhe der normalen Familienzulagen, die auch erwerbstätige Personen erhalten.

17 Für die Kostenschätzung werden die Anzahl Zulagen 2022 (letztes vollständig verfügbares Jahr) verwendet. Für jede Zulage nach FLG wird in der Folge angenommen, dass sich Betrag um die Differenz der Minimalansätze der vorliegenden Vorlage und den im Jahr 2025 geltenden Ansätzen erhöht. Entsprechend wird für die Kinderzulagen mit einer Erhöhung von 34 Franken und für Ausbildungszulagen mit einer Erhöhung von 32 Franken gerechnet und es werden damit die Gesamtkosten der Erhöhung geschätzt.